Meine Nachbarn hören ihren Jazz etwas zu laut, der Hund bellt zu oft und wenn die drei Töchter auf dem Balkon die Fingernägel aufbereiten, ist manchmal schwer zu sagen, ob nun sie oder die Elsterfamilie im Ahorn so meckert. Alles ganz normal also. Bis auf einen kleinen Unterschied: die drei Töchter gehören zu zwei Frauen. Ein lesbisches Paar mit drei Kindern, zwei aus einer früheren heterosexuellen Beziehung und ein drittes Wunschkind, über dessen Zeugung die restriktiven Gesetze Deutschlands keine weiteren Details zulassen. Sowie zwei Katzen und ein Hund. Eine Regenbogenfamilie, wie sie aus einer Broschüre des LSVD stammen könnte.
Auch wenn die offiziellen Zahlen von etwa 16 000 Kindern in Regenbogenfamilien diese als Randerscheinung definieren, haben sie eine gesellschaftliche Relevanz erreicht, die noch vor einer Dekade kaum denkbar war. Während damals schwule Männer böse Mails an Singlebörsen-Betreiber schickten, die ein Feld für Kinderwunsch anboten, ist die Situation heute so, dass zunehmend lesbische Frauen und schwule Männer gezielt nach Partnern suchen, die sich ebenfalls Nachwuchs wünschen. Mit der voran schreitenden Gleichstellung benennen immer mehr schwule und lesbische Singles, dass ihnen Familienplanung wichtig ist, dass auch sie Nachwuchs wünschen und Kinder aufziehen möchten.
Die deutsche Gesetzeslage macht es jedoch solchen Paaren nicht wirklich leicht, den Wunsch nach dem eigenen Kind zu erfüllen. Im Adoptionsrecht bleiben Homosexuelle hierzulande Menschen zweiter Klasse, auch wenn die EU-Regelugen eigentlich klar sind und eine Gleichbehandlung verlangen. Ebenso sieht es beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin aus. Wer nicht aus einer heterosexuellen Beziehung ein Kind mitbringt, darf sich als Homosexueller nicht fortpflanzen. Die Regierungsparteien lassen die Betroffenen derzeit mühevoll durch die Instanzen klagen statt dem Auftrag aus Brüssel nachzukommen und selbst aktiv zu werden. Die Furcht, konservative Wählerstimmen zu verlieren, verhindert bislang erfolgreich alle Bemühungen, alte Gedankenwelten zugunsten neuer, individueller Lebenswirklichkeiten abzuschütteln.
Wer sich davon nicht abschrecken lässt, kann sich beim LSVD über die Rechtslage und Möglichkeiten im europäischen Ausland beispielsweise für eine künstliche Befruchtung informieren. Dort finden sich auch wissenschaftliche Studien, wie es Kindern in Regenbogenfamilien ergeht, wie ihr Umfeld darauf reagiert und wo sich die Chancen und die Fallen verbergen. Die wichtigsten Aspekte, mit denen sich lesbische Frauen und schwule Männer auseinandersetzen müssen:
Stiefkindadoption:
Seit der Reform vor einigen Jahren können lesbische Co-Mütter oder schwule Co-Väter leibliche Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartner/innen adoptieren.
Der Weg zum Pflegekind:
Die Aufnahme von Pflegekindern durch lesbische und schwule Paare wird von den Jugendämtern sehr unterschiedlich gehandhabt. Der beste Umgang eines Paare im Laufe eines Bewerbungsverfahrens.
Mehrelternkonstellationen:
Mehr als zwei Eltern ist von Rechts wegen unmo¨glich. Es gibt Handlungsspielräume, aber die sind eng gefasst.
Kinder in Eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften:
Wieweit Lebenspartner/innen in Bezug auf Kinder ihrer Partner/innen mitentscheiden und Verantwortung übernehmen dürfen. Die in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften
Steuer(un)recht per Gesetz:
Auch wenn Regenbogenfamilien in finanzieller Hinsicht eine Vielzahl an Diskriminierungen erfahren: einige Tipps und Tricks aus der Praxis haben sich bewährt.
Lesetipp:
Rupp, Marina (Hrsg.): Partnerschaft und Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren, Zeitschrift für Familienforschung Sonderheft 7, 227 Seiten, Verlag Barbara Budrich, 39,90 €
Diese Artikel können Sie auch interessieren:
>> Ratgeber: Die eingetragene Lebenspartnerschaft
>> Augen auf: Vorsicht vor diesen Dates
>> Viele Eisen im Feuer – Parallelkontakte
>> Parallelkontakte: Sieben Tipps für den Umgang
>> Das erste Date: Sex mit unbekannter Variable