1. Frage:
    Gefragt am: 01.05.2010, 12:41 von Gast
    Wie lange Unterhalt zahlen?
    Hallo! Mein Sohn schreibt gerade seine Bachelorarbeit und ist im Sommer fertig. Danach möchte er noch zwei Jahre länger studieren um dann seine Doublemaster zu machen. Frage: Muss ich das finanzieren zumal er einen Sparvertrag (von uns damals für sowas angelegt) hat und ich nicht so üppig verdiene. Muss auch noch meine Tochter unterhalten. Vielen Dank für Tipps.
    Antworten:
  2. #1 Gast
    01.05.2010 12:51
    Tja, das ist wohl dumm gelaufen - in normalen Leben würde man sagen - schau, dass du dir die zeite Ausbildung selbst finanzierst, geh arbeiten! Als Zahlpapa hast du da echt schlechte Karten und die Hürde ist oftmals von den Exen geschürt dann auch weniger hoch, den Vater auf Unterhalt zu verklagen. Das machen Kinder in "normalen" Familien wohl eher selten, wobei auch sie es dürfen.

    Wünsche dir viel Glück, dass du eine gütliche Einigung erzielen kannst, von Rechts wegen befürchte ich, wirst du weiter zahlen müssen. - aber die Mutter auch!!! Und darauf würde ich viel Wert legen an deiner Stelle.

  3. 01.05.2010 12:56
    Dieses Forum bietet keine Rechtsberatung. Deine Frage ist schon ziemlich speziell und ich schlage vor, Du wendest Dich damit am besten an ein auf solche Themen spezialisiertes Forum.

    Rein vom Gefühl her würde ich sagen, dass Du die erste Ausbildung finanzieren musst und ein Bachelor noch nicht als Abschluss gilt. Das war bis vor kurzem ja so etwa das Vordiplom und was will man schon mit einem Bachelor anfangen? Also einen Master braucht Dein Sohn schon. Zwei Jahre mehr sind doch jetzt auch nicht mehr schlimm, oder? Sei froh, dass er fleißig ist und was aus ihm wird. Gibt viel schlimmere Lebensläufe als studieren zu wollen!

  4. #3 Gast
    01.05.2010 12:56
    Für die Ausbildung wirst du schon zahlen müssen. Allerdings kannst du verlangen, dass er die Zinsen aus seinem Kapital verwendet. So war es zumindest bei mir. Rede doch einfach mal mit ihm und mach ihm deine Situation klar. Mein Sohn hat das gesparte Geld halbiert, die Hälfte hat er für die Zukunft aufgehoben, den Rest hat er sich eingeteilt, so dass er bis zum Ende des Studiums monatliche eine bestimmte Summe verwendet hat. Wir haben ihm dann noch ein wenig draufgelegt und alle waren glücklich. In diesem Alter müssten sie doch eigentlich schon vernünftig sein.

  5. #4 Gast
    01.05.2010 13:13
    Hier Fst:
    Ich bin ausnahmsweise mal die Mutter, die zahlt. Und zwar für beide Kinder. Der Vater verdient das 10fache. Aber okay, ich werde mindestens noch den Master mitfinanzieren. Ich fragte das auch nur, weil mein Sohn offensichtlich über Geld verfügt, von dem ich nichts weiß und dauernd um die Welt jettet. Fühle mich einfach etwas ausgenommen und verarscht.

  6. #5 Gast
    01.05.2010 13:45
    Liebe FS-in,
    ich habe mir meine Ausbildung SELBST finanziert und dadurch bin ich sehr stark geworden. Wenn meine Eltern es gehabt hätten, hätten sie mir was dazu gegeben. War aber nicht so.
    Mein Vater hat den Mindestsatz an Unterhalt bezahlt, trotz der Trennung und Streitereien haben sich meine Eltern außer gerichtlich einigen können.
    Hohl dir einen Mediator, der schlichtet. Dein Sohn ist alt genug, es sei ihm natürlich gegönnt in der Welt herum zu reisen, aber nicht, wenn es dir dabei schlecht geht und du NICHTS vom Leben hast.
    Fair ist etwas anderes. Aber er ist dein Sohn, da müsste doch ein Gespräch möglich sein? Hast du denn schon mal was gesagt? Oder nimmst du alles so hin?

  7. #6 Gast
    01.05.2010 13:57
    Lisa
    Hallo Fragestellerin,

    in der Regel ist es so, dass der Unterhalt für deinen Sohn (und auch für die Tochter) entsprechend der unterschiedlichen Einkommen der Eltern prozentual berechnet wird. Angenommen der Sohn hat einen Unterhaltsbedarf von 600,- €, dann bezahlt der Vater grob gerechnet 2/3 und du 1/3.
    Allerdings musst (solltest!) du bis zum Masterabschluß bezahlen. Dies ist doch vermutlich auch in deinem Interesse, deinem Sohn die bestmögliche Ausbildung zu bieten!
    Sofern dein Sohn über eigenes ( höheres) Vermögen verfügt, muss er sich dieses anrechnen lassen. Ein Luxusleben musst du einem Kind jedoch nicht finanzieren!!
    Ich habe für meinen Sohn (27 J) bis gestern bezahlt, ein halbes Jahr über den regulären Studiumsabschluß hinaus. Ich empfehle dir ähnlich zu verfahren und den Unterhalt nicht zu verhandeln!!

  8. #7
    01.05.2010 14:03
    Liebe Fragestellerin,

    zur Beantwortung unverbindlich das Jugendamt anrufen, die sollten das definitiv wissen.

  9. #8 Gast
    01.05.2010 14:24
    Warum beteiligt sich der Vater nicht am Unterhalt des studierenden Sohnes ?

    Selbstverständlich musst Du Deinem Sohn sein Studium bis zum Abschluss finanzieren, so weit es Deine finanziellen Möglichkeiten zulassen !

    Ist ja lustig - in vielen Threads beteuern Müttern, dass sie ALLES für ihre Kinder täten. Wie passt das denn zusammen ?

  10. #9 Gast
    01.05.2010 15:30
    @8: Wenn es um Geld geht, sollen am Besten immer nur die Männer bluten - ist dir das noch nie aufgefallen? So passt es dann nämlich zusammen - der Alte soll doch zahlen bis er schwarz wird, auch, damit er sich nicht mehr so viel leisten kann - aber Mütter haben eine Sonderstellung!

  11. #10 Gast
    01.05.2010 15:43
    ich nehme an, die FSIn wollte Kinder?

    Dann möge sie doch bitte auch für die Konsequenzen aufkommen und jetzt nicht kneifen.

    Sei froh, dass deine Kinder Wert auf eine gute Ausbildung legen.

    Sicher werden sie dich so im Alter auch besser unterstützen können.

    P.S.: Warum hast du dich denn von dem 10x so viel verdienendem Kindesvater getrennt?

  12. #11 Gast
    01.05.2010 16:23
    In dieser Situation wäre es doch sinnvoller sich mit dem Sohn zusammenzusetzen und das zu bereden.
    Ich persönlich habe von meinen Eltern auch kein Geld mehr genommen als ich noch mitten im Studium steckte weil ich mich selbst finanzieren konnte.

    Grundsätzlich zählt der Bachelor meines Wissens nach allerdings mittlerweile schon als eine abgeschlossene Ausbildung denn im Gegensatz zum Vordiplom ist es nun mal ein richtiger Abschluss und die Studenten haben auch darüber hinaus noch nicht einmal einen Anspruch darauf den Master noch dran zuhängen, das darf allein die Uni entscheiden.

  13. #12 Gast
    01.05.2010 17:08
    Hier ist noch mal Nr.8
    Das ist doch wohl nicht wahr ! Der junge Mann soll sein Studium nicht mit einem guten Abschluss beenden, weil Mutti das zu teuer wird ?
    Ich finde das absolut unmöglich und eine echt kleinbürgerlich-bildungsferne Einstellung.
    So, das musste raus !

  14. #13 Gast
    01.05.2010 17:15
    Fragestellerin: Ich weiß nicht, was an dieser Frage so verwerflich ist?

    Danke 11 für den wirklich konstruktiven Beitrag!

    Ja, was immer so in eine Mutter hineingedacht und erwartet wird. Ich zahle ja nun auch schon brav 8 Jahre meinen Beitrag und ich bin stolz auf meine Kinder. Vorher habe ich brav 14 Jahre auf sie aufgepasst und sie großgezogen, habe dann mit Kindern mein 5 jähriges Studium abgeschlossen und bin sofort mit dem arbeiten angefangen. Und ja, leider ist der 10 x verdienende Vater im Suff auf mich losgegangen usw. aber das kommt ja in den besten Familien vor! Und wahrscheinlich hast Du recht, ich hätte viel Geld gespart, wenn ich bei ihm geblieben wäre....................


    Gut, dass es hier so viele Moralapostel gibt. Danke.

  15. #14 Gast
    01.05.2010 17:20
    Euer Verhältnis scheint nicht das Beste zu sein, du fühlst dich ausgenommen, was ich sehr gut verstehen kann. Damit du besser über die rechtliche Situation Bescheid weißt, nimm eine Rechtsberatung in Anspruch. Meines Wissens nach müssen Unterhaltsberechtigte nur das erste Studium finanzieren und das ist ja mit dem Bachelor erreicht. Ich weiß auch von anderen Studenten, dass parallel zum Masterstudium schon eine Halbtagsstelle angenommen wurde.
    Das scheint durchaus üblich zu sein.

    Mein Rat: informiere dich und führe dann mit deinem Sohn ein Gespräch darüber, dass deine finanzielle Situation auch angespannt ist und du von ihm vernünftiges Entgegenkommen hinsichtlich seines Geldbedarfs erwartet. Meine Kinder sind da sehr einsichtig.

  16. #15
    01.05.2010 22:16
    ...und der Papa verdient das 10 fache und der Sohn hat ein Luxusleben...
    #12 schämst Du Dich nicht, sowas zu schreiben?

  17. #16 Gast
    01.05.2010 22:36
    @15
    nee, ich schäme mich kein bisschen.
    Ich finde es wichtig, dass ein intelligenter junger Mensch einen guten Studienabschluss machen kann.
    Wenn Papa so viel Geld hat, ist er verpflichtet, seinen Sohn während des Studiums finanziell zu unterstützen.
    Wenn Eltern es sich nicht leisten können, bekommen Studenten Bafög.
    Oder ist das abgeschafft worden ?

    Welche Studenten führen denn ein "Luxusleben"?
    Ich hatte als Studentin ein WG-Zimmer und ein altes Fahrrad.
    Aber meine Eltern waren nicht zu geizig, um mir das Studium bis zum Examen zu finanzieren.

  18. #17 Gast
    01.05.2010 23:32
    Ich bin nicht geizig. Mein Sohn hat leider nicht mehr das richtige Verhältnis zum Geld und wäre mit einem WG-Zimmer und einem alten Fahrrad niemals zufrieden. Er wohnt in einem Haus und fährt BMW.

    Die Frage ist, ob ihn mein Anteil überhaupt besonders kratzen würde.........mich kratzt es dagegen schon. Wenn man das Geld übrig hat, ist es natürlich egal.

    Aber @ 15 sei beruhigt: Seinen Abschluss macht er so oder so. Ob mit oder ohne mein Geld.

  19. #18 Gast
    01.05.2010 23:58
    Obwohl ich selbst keine Kinder habe, finde ich es eine Unverschämtheit, wie hier manche auf die FS losgehen!

    Liebe FS,
    1. grundsätzlich gilt der Bachelor als Ausbildungsabschluss, deshalb ist er ja eingeführt worden, um die Ausbildungs- bzw. Studienzeiten zu verkürzen. Nach dem Bachelor soll der Absolvent in den Beruf einsteigen können. Er entspricht etwa dem ehemaligen FHS-Diplom. (Ob das sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage!) Die Unterhaltspflicht der Eltern kann hier also enden.
    2. Wenn dein Kind aber begabt genug ist, einen Master dranzuhängen - und dies zeigt sich schlicht und einfach daran, dass er fürs Masterstudium von der Uni zugelassen wird - und er im selben oder verwandten Fach einen Master machen will, besteht weiter Unterhaltspflicht durch die Eltern.
    3. Wenn das Kind allerdings eigenes Einkommen hat, wird das auf die Unterhaltshöhe angerechnet.

    Du scheinst kein so gutes Verhältnis zu deinem Sohn zu haben, wenn er dir nicht erzählt, woher er noch Geld bekommt. Oder kann es sein, dass der Vater euerm Sohn soviel zahlt, dass dieser sich das ständige durch-die-Welt-jetten leisten kann?

    w42

  20. #19 Gast
    02.05.2010 07:32
    Hier nochmal die 7...

    Wie bereits erwähnt noch einmal der Hinweis, sich ans Jugendamt zu wenden! Die entsprechende Abteilung sollte Bescheid wissen, schließlich legen diese u.a. auch die Unterhaltstitel fest! Zudem ist die Anfrage, wo das gleiche Resultat wie bei einer Rechtsberatung zu erwarten ist, kostenfrei!

    Nancy

  21. #20 Gast
    02.05.2010 13:18
    Von Fragestellerin:
    Vielen Dank @ 18, 19. Werde ich machen.

    Muß mit meinem Sohn nochmal reden. Befürchte aber, dass da nicht viel bei raus kommt. Stelle mich auf ein weiteres Jahr ein.

  22. #21 Gast
    02.05.2010 15:48
    @#19:
    Der Sohn der FS ist vermutlich Mitte 20. Mit dem 18 Lj. endet die Zuständigkeit des Jugendamtes. Die Festlegung des zukünftig zu zahlenden Unterhaltes, kurz vor dem 18. Geburtstag bei Kindern von getrennten Eltern, ist jeweils die letzte Amtshandlung, die das Jugendamt macht.
    Da die Jugendämter genug zu tun haben, werden sie vermutlich im Fall der FS auch nicht mehr weiterhelfen. Aber vielleicht geben sie freundlicherweise einen Tipp, wo sie sich genau erkundigen kann.

    w42

  23. #22 Gast
    03.05.2010 01:31
    @ 21
    Hier 7 und 19:
    Es geht nicht darum, dass das Jugendamt praktisch weiterhelfen soll, sondern lediglich um eine rechtliche Auskunft! Im übrigend bedarf diese Auskunft sicherlich nicht mehr als 1 Minute, wofür die lt. Ihrer Aussage ausreichend ausgelasteten Jugendämter sicherlich noch gerade Zeit dafür haben sollten!

    PS: verstehe den Satz nicht, wo sie sich genau erkundigen soll? Ich sagt bereits: Jugendamt! Es sind dort unterschiedliche Zuständigkeiten gegeben, abhängig vom Anliegen... eine korrekte Weiterleitung an den zuständigen Bearbeiter ist problemlos, sofern nicht sogar gleich der richtige Ansprechpartner kontaktiert wird!

  24. #23
    03.05.2010 11:37
    Liebe Fragestellerin, bitte verbinde deine (berechtigte!) Enttäuschung über deinen Ex- Mann nicht mit den Zukunftschancen deines Sohnes!
    Natürlich vorausgesetzt, es bringt dich nicht in finanzielle Not, würde ich den Ehrgeiz deines Sohnes keines Falls behindern. Was er an Ausbildung genossen hat, bringt ihn im Leben weiter. - Das ist es doch, was wir uns für unsere Kinder wünschen.
    Da wäre für mich die rechtliche Frage nicht von Bedeutung.
    Angela

  25. #24 Gast
    03.05.2010 23:20
    Es wurde angedeutet, der Sohn ist der Mutter gegenüber nicht ehrlich in finanziellen Dingen. Wer von seinen Eltern finanziert werden will, muß auch ehrlich über seine Möglichkeiten und Bedürfnisse kommunizieren. Natürlich will jede Mutter, daß aus ihren Kindern etwas wird. Doch ein Masterstudium läßt sich auch mit WG-Zimmer und Fahrrad absolvieren!

    Ich als Mutter würde zunächst ein ehrliches Gespräch verlangen. Wird das verweigert, würde ich mich ausgenutzt und veralbert vorkommen und die Zahlung einstellen. Karriere hin oder her.
    Kann der Sohn ehrlich kommunizieren, warum und wie er das Geld wofür braucht, würde ich es ihm geben (sofern ich es hätte).

    Fazit: Ich würde ihm so viel finanzieren, wie das Studium auf WG-Niveau mit Fahrrad kostet. Luxus wie BMW oder Wohnen in einem EFH soll er sich gefälligst selbst erarbeiten.
    Meine Eltern haben auch mein Studium finanziert. Gern. Nach dem Diplom nahm mein Vater mich beiseite und erklärte mir, daß der Geldhahn nun zugedreht ist und sie sich lediglich nur noch bei Notfällen zuständig fühlen. Richtig! Ich hatte auch gar kein Problem damit.

    meint Constanze

  26. #25 Gast
    04.05.2010 00:01
    Hier nochmal #21 an die #7/#19:

    Die FS kann es ja versuchen, vielleicht hat sie ja Glück.
    Aber in der Regel sind solche Fragen nicht mit pauschalen 1 Min.-Auskünften korrekt zu beantworten, man muss sich den jeweiligen Fall genau anschauen. Und für die genaue Betrachtung des Falles gibt es einfach im Jugendamt für die FS keinen "zuständigen Bearbeiter", eben weil der Sohn der FS nicht mehr in die Zuständigkeit des Jugendamtes gehört.

    Aber dennoch: Fragen kostet nichts! Versuch macht klug!

  27. #26
    04.05.2010 02:34
    @ 25
    Auch wenn wir offensichtlich einander vorbeireden: die Auskunft dauert definitiv nicht länger als 1 Minute! Man erwähnt die Fakten: Sohn in Studium, Altersangabe, Abschluss Bachelor... dann die Frage, ob bei einem 2jährigen Anschluss-Studium noch Unterhaltspflicht besteht. Die Damen vom Jugendamt haben tagtäglich zu tun und benötigen nicht mehrere Stunden, um über die passende Antwort nachzudenken (im Gegensatz zum Laien!) --> so nehme ich es an!

    Beim 'zuständigen Bearbeiter' rede ich davon, dass sie beispielsweise nicht einen Mitarbeiter kontaktiert, der für Sorgerechtsangelegenheiten zuständig ist, sondern eher mit Unterhaltsansprüchen.

    PS: mit Verlaub, aber offensichtlich haben Sie gar keine Ahnung von der Materie!!! Ich bin sicherlich auch nicht vom Fach, habe allerdings (leider) einige Erfahrungen insbesondere mit dem Thema Unterhalt (und auch Unterhaltsvorschuss --> ebenfalls zwei getrennte Bereiche, obwohl die Betitelung das nicht unbedingt vermuten lässt) machen müssen.

  28. #27 Gast
    04.05.2010 21:07
    Hier Fragestellerin:

    Vielen vielen Dank Constanze. Du hast es erfasst.

    Ich bin keine Rabenmutter, arbeite hart für mein Geld, möchte aber auch nicht verarscht werden.

  29. #28 Gast
    04.05.2010 23:20
    @#26 von #25:
    Ich weiß gar nicht, warum du mich angreifst. Ich habe meine Beiträge sachlich formuliert - dazu scheinst du nicht in der Lage zu sein!
    Um eine Rechtsfrage zu beantworten, helfen persönliche Erfahrungen nämlich meistens nicht sehr viel. Wenn man ein bisschen Ahnung von der Materie "Rechtsfragen" hat, weiß man, dass eine verbindliche korrekte Auskunft nur möglich ist, wenn ALLE relevanten Aspekte des konkreten Falls bedacht werden. Ein einzelner Aspekt kann das Ergebnis um 180 Grad verändern.
    Sowas dauert eben nicht nur 1 Minute und kein Amt erteilt verbindliche Auskünfte über Sachverhalte, für die es nicht zuständig ist. "Die Damen vom Jugendamt" haben mit Unterhaltsansprüchen 25jähriger Masterstudenten rein gar nichts zu tun!

  30. #29 Gast
    05.05.2010 02:03
    Liebe Fragestellerin,

    lass Dich von einem Anwalt beraten mit dem Ziel, dass alle Einkommensverhältnisse (Ex. und ggf. auch Sohn) geklärt werden. Danach können die Unterhaltsanteile neu berechnet werden, abhängig u.a. auch davon, ob der Sohn bei einem Elternteil oder in eigener Wohnung oder WG wohnt. Für Wohnen in eigenem Hausstand gibt es festgesetzte Sätze, von denen man sich sicher kein Haus leisten kann. Zu mehr Unterhalt seid Ihr als Eltern nicht verpflichtet. Wenn der Vater meint, erkönne dieses Luxusleben dem Sohn finanzieren, ist das seine Entscheidung.
    Vorab belies Dich in
    http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf
    bzw. entsprechende Regelungen der OLGs der Bundesländer.

    Inwieweit der Sparvertrag als Gegenargument zählt, sollte auch ein Anwalt wissen.
    Viel Kraft und Erfolg, und nimm die Moralapostel hier nicht so ernst, es steht hier nicht zur Debatte, warum Du Dich getrennt hast.
    FemmeFatale