Thema: Wie habt Ihr Eure finanz. Situation geregelt, wenn Ihr zusammen wohnt aber nicht verheiratet seid?
- Frage:
Wie habt Ihr Eure finanz. Situation geregelt, wenn Ihr zusammen wohnt aber nicht verheiratet seid?Ich habe 8 J. mit meinem Partner in meinem Haus zusammen gelebt. Er wollte sich als mein Partner u. nicht als mein Mieter fühlen u. keine Miete zahlen, sondern sich an den Nebenkosten (150 Euro/Mon.) und an Kosten wie Reparaturen, Anschaffungen für Haus/Garten etc. beteiligen. Er ist in unserer Beziehung fremdgegangen u. hat mich kurzfristig verlassen. Nun will er die Hälfte der Kosten zurück, die er im Laufe der 8 Jahre für Haus u. Garten eingebracht hat. Viele Anschaffungen waren sein alleiniger Wunsch (Werkzeuge, Geräte, kleinere Umbauten etc.), bzw. sind abgewohnt. Er verlangt, dass ich mich an "unsere Vereinbarung" halte und ihm das Geld zurück zahle, er selbst hat aber alle unsere Vereinbarungen bezügl. Ehrlichkeit, Treue, Heirat, zusammen alt werden usw. gebrochen. Bitte macht mir keine Vorwürfe, so naiv gewesen zu sein, mir geht´s schon schlecht genug. Ich habe die Frage, welche Möglichkeiten der halbwegs friedlichen Regelung es gibt?Antworten: -
Ich würde überschlägig ausrechnen, wieviel Mietanteil (ohne Nebenkosten, die hat er ja bezahlt) er bei ortsüblicher Miete in diesen 8 Jahren hätte zahlen müssen. Und in etwa ausrechnen, was seine Gegenleistungen u. die Anschaffungen wert waren. Ich bin relativ sicher, daß die Miete diese Gegenleistungen übersteigt, wenn nicht, wäre ein finanzieller Ausgleich natürlich fair.
Die Rechnung würde ich ihm zeigen und ihm "des lieben Friedens willen" anbieten, die transportablen Werkzeuge mitzunehmen.
Rein rechtlich sehe ich es so, daß ihr einen mündlichen Mietvertrag hattet, bei dem es eben keine in Geldwert festgelegte Mietzahlung gab, sondern den Deal zwischen Euch. Auch mündliche Verträge sind bindend.
Mich wundert, daß Du nach dem, was Du von seinem Verhalten erzählst, noch an einer friedlichen Lösung interessiert bist. Scheinst eine taffe und großherzige Frau zu sein, Respekt!
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Rechne ihm die Miete dagegen, die er für ein 1/2 Haus hätte zahlen müssen. Denn das ist eure Grundlage, dies war euer Deal. Ich denke, ihr werdet die Rechnungen/Belege aufgehoben haben. Und am Ende macht ihr einen Strich drunter - Bsp: 8 Jahre x 12 Monate x 400,- EUR anteilige Miete = 38.400,- EUR - hat er soviel für Umbauten und Werkzeuge ausgegeben? Kann ich mir fast nicht vorstellen. Die Nebenkosten gelten nicht, dies waren ja tatsächlich geteilte Kosten. Die Werkzeuge könntest du ihm im Zweifel mitgeben. Viel Glück - versucht euch aber gütlich zu einigen, sonst verdienen mal wieder RAs und Gerichte.
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Hm, ich habe mit meinem damaligen Freund 5 Jahre zusammengelebt und wir haben in der Wohnung auch immer mal wieder was renoviert. Wer das Geld gerade hatte...ansonsten gleichmäßige Kostenaufteilung bzgl. Miete und Nebenkosten. So kenne ich das auch von meinen Freunden. Jeder hat sein Konto, jeder beteiligt sich gleichermaßen (es sei denn, der andere sucht einen Job etc. Dann überbrückt man das, klar.)
Wir haben uns friedlich in gegenseitigem Einverständnis getrennt und jeder hat sein Zeug mitgenommen. Bei gemeinsamen Anschaffungen haben wir geschaut, wer es eher brauchen kann oder möchte...etc. Das hat ganz gut geklappt.
Nicht clever war das bei meiner Tante. Er hatte das Haus, dazu ein paar Anschaffungen etc. SIE hat das ganze Leben finanziert, die täglichen, monatlichen, jährlichen Ausgaben, Einkäufe...kleine Verschönerungen, etc. Und ER kaufte sich bar ein funkelnagelneues Auto. Na ja. Als sie sich getrennt haben (aber auch relativ friedlich) konnte sie dementsprechend nicht viell mitnehmen...
Bei euch...Seine Geräte und Werkzeuge kann er ja mitnehmen, soweit beweglich. Umbauten etc. würde ich nicht "auszahlen", zumal wenn es seine Ideen und Wünsche waren. Das ist immer ein "Risiko", aber er wollte es ja so. Wenn man es aufteilt, finanziert man sein gemeinsames Leben. Fertig. Und in der Zeit war man zusammen etc. Ich finde, das gehört dazu und man sollte hinterher nicht die ganzen Baumarkt-Belege rauskramen und abrechnen. Er hätte ja nicht einziehen MÜSSEN, nehme ich an - da er es aber getan hat, war es ja auch SEIN Zuhause.
Hm. Meine Meinung. Und außerdem finde ich Dich nicht naiv, warum auch? Ich finde eher sein Verhalten unschön, muss ich sagen.
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Habe einen Fall erlebt, ER lebte 1/2 Jahr bei ihr im Haus - bezahlte einige teure Möbelstücke, die noch fehlten und natürlich auch Miete - und als er ging und seine Möbel bzw. Geld dafür haben wollte, hat sie ihn zum Teufel gejagt und ihm keinen Cent gegeben. Diese Schlampe hätte ich an seiner Stelle verklagt! In eurem Fall geht es ja wirklich um eine lange Zeit - da bleibt nichts anderes übrig als wirklich aufzurechnen und gegen zu rechnen. Hoffe, ihr schafft das einvernehmlich!
Ich hatte mit meinem Freund einen "Vertrag", in dem genau festgehalten war, was ihm gehört, mit welchen Sachen er in meine Whg zog und dass er im Falle der Trennung auch wieder auszieht. Belege haben wir aufgehoben, Miete, NK und Lebensunterhaltskosten hälftig gezahlt. Ohne Kinder ist dies gut möglich, wenn beide gleich verdienen.
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Ich gehe davon aus, daß er mit dem meisten Werkzeug, was speziell bei einem Haus gebraucht wird, jetzt nichts anfangen kann. Er hat de acht Jahre preiswert gelebt, keine Miete bezahlt und ich bin mir sicher, daß seine Kosten für Renovierung oder Umbau nicht den Wert der ortsüblichen Durchschnittsmiete überscheiten. Versuche es mal hochzurechnen.
Hast Du eine Vereinbarung zur Rückzahlung irgendwelcher Gelder bei Trennung von ihm? Er hat Dich betrogen und nutzt jetzt Deinen Schmerz noch aus, Dich zu melken. Laß Dir das nicht gefallen.
Er ist weg und was noch da ist, das wirst Du behalten können. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß der Wert seiner Anschaffungen den Betrag einer Miete übersteigt.
Sag ihm doch mal, wenn er jetzt nicht Ruhe gibt, dann läßt Du Dir mal vom RA die bisher von ihm nicht gezahlten Beträge aus acht Jahren nicht gezahlter Miete aufaddieren, die soll er dann nachzahlen abzgl. der Dinge wie Umbauten und die Geräte und Werkzeuge kann er sich danach abholen. Ich glaube, dann gibt er Ruhe.
Du hast jetzt so schon genug mit Deinem Kummer zu tun. Ich wünsche Dir, daß Du ihn auch gedanklich bald auf Abstand hast.
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Liebe Fragestellerin!
Er hat überhaupt kein Recht auf irgendwelche Rückzahlungen! Natürlich muss man sein Leben akitv gestalten und wenn er Dinge für Haus und Garten ausgegeben hat, dann war das seine freie Wahl. Wenn Ihr keine schriftliche Vereinbarung habt, dann steht er auf verlorenem Posten -- sowohl moralisch als auch juristisch.
Vergiss diesen Armleuchter! Sag ihm klar, dass bei Dir nichts zu holen ist und er auch keinerlei Anrecht hat.
Außerdem finde ich Eure Regelung sehr merkwürdig. Natürlich sollte ein Partner eine halbe ortsübliche Miete zahlen, um die Hausanschaffungskosten zu kompensieren, von denen er unmittelbar profitiert. Das ist doch wohl selbstverständlich. Wenn ihm selbst eine Eigentumswohnung oder ein Haus gehörte, würde er ja auch die Nebenkosten zaheln müssen -- aber woher kommt die Wohnung oder das Haus? Doch nicht aus dem Nichts! Nein, ganz klar, warst Du da ohnehin zu großzügig und Dein Ex hat Dich übers Ohr gehauen und ausgenutzt.
Lasse bloß nicht zu, dass er das jetzt auch noch fortsetzt. Er hat keinerlei moralisches oder jursitisches Recht. Mach das mit wenigen Worten klar und erteile ihm schriftlich Hausverbot. Jede weitere Diskussion erübrigt sich.
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Die friedlichen Lösung für dich sieht so aus: verbanne den Typ mit aller Konsequenz aus deinem Leben. Sollte er anrufen, sage ihm, dass du ihn das nächste Mal wegen Belästigung anzeigen wirst (und tue das natürlich dann auch!). Halte dir die Distanz mit allem Mitteln, setz dich durch und äussere dich gar nicht zu dem Thema und zu seinem Wunsch, geh nicht darauf ein.
Du behälst was er gezahlt hat, und er behält seinen Seitensprung, aber das sagst du ihm natürlich nicht!
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hallo fragestellerin,
wie du den fall schilderst, hast du dich ja äußerst großzügig verhalten.
es war ja "großzügig" von ihm, sich an den nebenkosten beteiligen zu wollen...statt einer miete dann anfallende reparaturen MIT zu übernehmen ist ja wirklich schon großherzig;-)
bei auszug dann aber die hälfte zurückzufordern...na ja...braucht man nicht zu kommentieren.
das einzige wass mich stutzig macht an deinem post ist, dass du von einer vereinbarung mit ihm schreibst, an die du dich, seiner meinung nach, halten sollst.
was ist das für eine vereinbarung?
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Ich kann nur raten, hier klare Grenzen zu setzen und stimme den Vorschlägen von Frederika voll zu. Neben dem Hausverbot würde ich auch ein neues Türschloss einbauen lassen. Dieser Mann ist unberechenbar!
Wünsche Dir viel Mut, Kraft und Ausdauer.
w, 60
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Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, die in Eurem Fall nicht vorzuliegen scheinen, gilt in unserem Recht der Grundsatz, daß beim Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, keiner etwas vom anderen bekommt. Du bekommst keine entgangene Miete und er bekommt nicht das zurück, was er an Wert eingebracht hat. Es ist nicht die Aufgabe von Gerichten, acht Jahre Beziehung wirtschaftlich rückabzuwickeln.
Schwieriger wird es bei Gegenständen, die Ihr gemeinschaftlich angeschafft habt und die nunmehr Euch beiden zusammen gehören (sog. Miteigentum). Hierfür ist nicht entscheidend, wer die Gegenstände bezahlt hat, sondern ob Ihr sie gemeinschaftlich erwerben wolltet. Für diese Gegenstände kann er aber auch keinen Ersatz verlangen. Wenn Ihr Euch diesbezüglich nicht einigt, sieht das Gesetz den einfachen Weg der Teilungsversteigerung vor. Die Gegenstände werden versteigert und der Erlös nach Abzug der Kosten und Gebühren geteilt. Das kannst Du ihm ja mal vorschlagen. Wieviel da übrig bleibt, kann man sich lebhaft vorstellen. Wurden Gegenstände dagegen in Haus und Grundstück verbaut, wurdest Du durch die Verbindung mit dem Grundstück Eigentümerin und es besteht kein Miteigentum. Dann erfolgt im Normalfall kein Wertausgleich.
Solltet Ihr aber tatsächlich eine entsprechende Vereinbarung geschlossen haben, die eine Rückzahlung vorsieht, egal ob mündlich oder schriftlich, hätte er einen Anspruch, sofern die Vereinbarung wirksam ist. Dies wäre unabhängig von der Frage, ob er ehrlich und treu war. Das eine hat rechtlich nichts mit dem anderen zu tun. Allerdings müßte er beweisen, daß eine solche Vereinbarung existiert.
Wie immer gilt aber, daß Du Dir im Zweifelsfall einen Anwalt nehmen solltest. Gerade die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften sind kompliziert und mitunter sehr einzelfallabhängig. Vorstehende Auskünfte sind dagegen pauschal und auf den Regelfall bezogen. Es dürfte aber genügen, wenn Du Dir einen Anwalt nimmst, wenn Dein Expartner rechtliche Schritte einleitet oder androht. Bis dahin solltest Du allerdings nichts schriftlich von Dir geben.
Solltet Ihr nicht wirklich eine Verabredung für den Fall der Trennung geschlossen haben, schuldest Du ihm auch moralisch nichts. Du hast ihn kostenlos wohnen lassen. Die Beteiligung an den Nebenkosten, dürfte dem auf ihn entfallenden Verbrauch entsprechen. Daß er sich an Reparaturen und Erhaltungsmaßnahmen beteiligt hat, ist recht und billig und entspricht dem Umstand, daß er sich auch am Abwohnen des Hauses beteiligt hat.
Die von Dir gesuchte friedliche Regelung ist: Ihr seid (wirtschaftlich) quitt! Weitere Diskussionen würde ich mit ihm nicht führen.
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Ich würde hier nicht nach einer friedlichen Regelung suchen sondern nach einer gerechten. Und da stimme ich #5 voll zu, schau nicht, daß Du mit ihm eine friedliche Regelung bekommst. Du muß gucken, daß Du nicht noch mehr drauf zahlst, gefühlsmäßig reichts und finanziell wohl auch. Zieh die Bremse und schmeiß ihn aus Deinem Leben! Du bist ihm sicher nichts schuldig!
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Ich fasse mal zusammen:
+ Ihr seid quit. Damit kann er sogar froh sein.
+ Erteile ihm Hausverbot und wechsel dringend das Schloss aus.
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geh zu einem Fachanwalt für Familienrecht und frag nach einer Erstberatung; die kostet so 200 und dann weißt mehr. Alles andere ist Stocherei im Nebel. Nimm so viele Dokumente mit wie du hast.
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Hier die FSin,
ich danke Euch unendlich für Eure hilfreichen Kommentare. Ich muß jetzt erst mal sortieren und in Ruhe überlegen, wie ich mich verhalte. Danke für die Aussage, sich nicht schriftlich zu äußern, denn er hat mir angeboten, die Aufrechnung zu erstellen, wenn ich ihm die Belege schicke. Danke auch für Eure übereinstimmende Meinung, dass wir quitt sind. Aus meinem Leben habe ich ihn entfernt, wenngleich das Herz oft anderer Meinung ist. Hausverbot hat er, Schlüssel nicht mehr. Ich habe keine Kraft mehr für Anwälte und Streß, möchte nur, dass das aufhört und ich wieder zu mir finden kann. Ich will nichts behalten, was mir nicht gehört, aber ich möchte auch nicht das Gefühl haben, jahrelang für das kostengünstige Wohnen ausgenutzt worden zu sein. Auch wenn es zuletzt wohl so war.
Noch eine Frage: Wann verjährt so etwas eigentlich?
Liebe Grüße und an alle Frischverliebten, die zusammen im Eigentum eines Partners wohnen wollen: Macht Euch früh genug Gedanken, wie Ihr im Falle der Trennung finanziell auseinander kommt.
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@14: Schick ihm keine Belege - die sind sonst weg und für dich nicht mehr auffindbar, wenn dann wirklich von ihm nochmal etwas nachkommt.
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Liebe Fragestellerin,
die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und wird ab dem Ende des Jahres gerechnet, in dem der Anspruch entsteht. Das heißt, wenn Ihr Euch in diesem Jahr getrennt habt, tritt Verjährung mit Ablauf der Jahres 2013 ein. Das dauert also noch ein wenig.
Reagiere einfach gar nicht auf ihn. Wenn Du ihm immer wieder erklärst, daß er nichts bekommt, erntest Du ohnedies keinen Applaus. Und nochmals: Auf keinen Fall etwas schriftlich machen. Jede von Dir unterschriebene Abrechnung oder ausgetauschte Rechnung wird er später als Argument heranziehen, daß Ihr einen, wie auch immer gearteten Vermögensausgleich vornehmen wolltet. Sprich auch nicht vor Zeugen mit ihm darüber. Mache ihm klar, daß er sein Glück vor Gericht suchen soll oder gar nicht. Aus meiner Erfahrung kann ich Dir sagen, er wird sich mit 95 %-iger Wahrscheinlichkeit für gar nicht entscheiden. Geht er doch zum Anwalt, wird ihm der Anwalt von ein er Klage abraten und klagt er doch, dürften die Erfolgsaussichten nach den hier (!) vorliegenden Informationen ganz überwiegend bei Dir liegen.
Wenn Du einen Anwaltsbrief bekommst, nimmst Du Dir auch einen Anwalt. Vorher kannst Du Dir das Geld sparen. Er will etwas von Dir, nicht umgekehrt, also müßte er aktiv werden.
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@16 ... herzlichen Dank für Deine neue Antwort. Ich werde mich entsprechend Deiner Empfehlung verhalten und hoffe, dass ich die Verjährungsfrist durch Schriftwechsel, Zuschicken von Kopien und Unterbreiten von Lösungsvorschlägen für eine finanzielle Regelung nicht unwillentlich verlängert habe, denn 1 Jahr ist schon herum. Gerade deshalb hat mich das Ganze so umgehauen und wieder in den Schmerz gebracht.
Allen anderen auch nochmals vielen Dank für Eure Hilfe, für das Zusprechen von Mut, die Informationen und Eure Einschätzung der Situation. Es beruhigt mich sehr, wenngleich ich auch viele Fehler gemacht habe.
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