1. Frage:
    Gefragt am: 02.06.2010, 00:15 von Gast
    Trotz Unterhalt noch Benzingeld zahlen,weil Sie mit seiner Tochter wegzieht..Ist das Rechtens?
    Mein Freund hat eine fast 4 Jährige Tochter und hat sich mit seiner Ex Freundin Außergerichtlich auf das Besuchsrecht geeinigt. Nun ist Sie 20 km weiter weg gezogen und verlangt von Ihm, dass er Ihr zusätzlich zu dem Unterhalt,den er Ihr schon für die Kleine zahlt auch noch die Benzinkosten(alle 2 Wochen) in Höhe von 10 Euro gibt, ansonsten Würde Sie die Kleine nicht mehr bringen, aber die Zugfahrt Hin-und Zurück würde mit Wartezeit ca. 5 Std dauern und wäre eine Zumutung für die Kleine, ist dies Rechtens? Wie gehen wir weiter vor, denn es grenzt doch schon an Kindeswohlgefährdung einem Kind den Vater zu entziehen und Umgekehrt!
    Antworten:
  2. #1 Gast
    02.06.2010 07:31
    Der Vater ist verpflichtet das Kind zu holen und zu bringen - bzw. derjenige, bei dem das Kind nicht ständig wohnt. Also, entweder muss in eurem Fall der Vater das Kind abholen oder er sollte die 10 EUR zahlen ggf. kommt er damit günstiger und muss auch die Zeit nicht aufwenden. Er kann froh sein, dass sie ihm das Kind die ganze Zeit gebracht hat. Doch sorry, eine Zugfahrt von 20 km kann 1. nicht 2 std. dauern - außer, es gäbe keine Verbindungen, und 2. kann eine 4Jährige nicht alleine mit dem Zug fahren.

  3. 02.06.2010 08:13
    Die story hört sich etwas verworren an; insbesondere die Dauer der Zugfahrt. Ein Tipp : Unterstütze Deinen Partner indirekt, in dem Du ihm zur Seite stehst. Ansonsten ist das nicht Deine Angelegenheit. Insofern solltest Du da auch keinen aktiven Part spielen.

  4. 02.06.2010 08:29
    #1 ist rundum zuzustimmen. Das Umgangsrecht besteht zum Wohle des Kindes, nicht zum kostenfreien Zugang eines Elternteils. Ich würde das Kind selbst abholen, soviel Zeit muss sein!

  5. #4 Gast
    02.06.2010 08:37
    Warum holt er sie nicht ab? 20 km ist doch nicht die Welt.
    Die Mutter hat doch das recht, dorthin zu ziehen wo sie will. Vielleicht ist es so näher zu ihrer Arbeit oder die Wohnung ist größer und schöner. Glaubst du allen ernstes, sie macht das nur um euch zu schaden?
    Kindeswohlgefährdung? Na du hast Vorstellungen. Was glaubst du, was es alles gibt, das diesen Namen wirklich verdient. Die Besuchsregelung scheint doch ganz gut zu klappen, dann sei doch froh und versuche nicht die Beziehung zwischen Vater und Tochter durch übertriebene Hetze zu zerstören.

  6. 02.06.2010 09:13
    Wenn der Vater sein Kind sehen will, dann ist es doch ein guter Wille der Mutter, wenn sie das Kind bringt und holt. Sie kann nichts dafür, daß ihr Exmann kein Auto hat. Benzinkosten für Hin- und Rückfahrt in Höhe von 10 Euro find ich ok. Er spart die Zeit und das Geld, die Kleine mit dem Zug zu holen, was sicherlich auch einige Euro kosten würde, aber 5 Std. Zeit kann ich mir dafür auch nicht vorstellen, außer Ihr wohnt auf dem Land und er muß noch 30 Minuten mit dem Rad zum Bahnhof fahren.

    Wie kommst Du jetzt bei dem Streit über 10 Euro 14tägig zum Thema Kindeswohlgefährdung bzw. Vaterentzug? Es geht doch wohl nicht darum, daß er das Kind nicht holen will, wenn sie es nicht mehr bringt, wenn er die 10 Euro nicht zahlt? Es wäre auch besser, wenn Du Dich da gar nicht einmischt, denn das ist eine Sache unter den beiden Elternteilen. Er möchte sein Kind sehen und bekommt es gebracht - das ist doch prima. Und das noch zu einem guten Kurs. Und wenn er die 10 Euro nicht bezahlen will, dann soll er einfach 20 Euro mehr Unterhalt überweisen, dann wird das mit der Fahrerei auch klappen und er muß nicht alle 2 Wochen 10 Euro abgeben.

    Hast Du Angst, daß Du als aktuelle Freundin zu kurz kommst, wenn er die Fahrkosten übernimmt, die auch total in Ordnung sind? (Ein Taxi wäre teuer!)

  7. #6 Gast
    02.06.2010 09:28
    @1
    "Der Vater ist verpflichtet..." Wenn ich das schon höre geht mir die Hutschnur hoch. Ich nehme mal an, dass dem Vater kein Geld mehr gelassen wurde um sich ein Auto leisten zu können.
    Ich denke vielmehr, dass der Wegzug und die Forderung nach dem Benzingeld der erste Schritt der Ex ist den Umgang zu torpedieren.

    @FS
    Außergerichtliche Einigungen sind nach meiner Erfahrung für abservierte Väter immer schlecht. Die KM kann einfach ständig neue Forderungen (siehe Benzingeld) stellen. Als nächtes kommen dann Dinge wie Kind krank, plötzliche Reise, Kindergeburtstage von Freunden etc. und ganz schnell sind ein paar Monate um und der Vater hat sein Kind nicht gesehen.
    Bei mir war es so. Dann kam (wörtlich!!) der Spruch:"Zahle doch mehr, DANN kannst Du Deine Kinder auch wieder sehen".
    Erst ein Urteil schafft Sicherheit. Bei fortwährendem Umgangsboykott kann die KM dann zur Gewährleistung des Umgangs gezwungen werden. Die herrschende Unrechtssprechung tutsich zwar noch schwer damit, aber es gibt bereits Urteile in dieser Richtung.

    Ihr solltet allerdings alles menschenmögliche tun um euren guten Willen zu demonstrieren. Vlt. mal ein Auto leihen o.Ä.

    Viel Glück.

    m44

  8. 02.06.2010 09:37
    @6: Es ist lächerlich, bei 20 KM von Wegzug zwecks Torpedierung des Umgangs zwischen Vater und Kind zu reden. Man sollte schon sachlich und bei den Fakten bleiben. Mein Ex hat z. B. für sich alleine viel mehr Geld zur Verfügung als er für 4 Kinder zahlt, ich erhalte gar nichts. Auch das sind außergerichtliche Einigungen.

  9. #8
    02.06.2010 10:39
    Wegen gerade mal 20 € im Monat, den ein Vater zu zahlen soll, geht hier die aktuelle Freundin (!) auf die Barrikaden. - Eine merkwürdige Geschichte!

    Der Vater des Kindes müsste sich sowieso bereit erklären, seine Tochter selbst vom neuen Zuhause abzuholen. Wäre das nicht sowieso seine Aufgabe?

  10. 02.06.2010 11:07
    Es handelt sich dabei nicht um 20 km sondern um mehr, es geht darum das Sie 20 Km weiter weggezogen ist von Ihrem eigentlich Wohnort, wir wohnen in Harburg und sie ist von Neukloster die nach Zeven gezogen, dort fährt an Feiertagen nicht einmal die Bahn hin und auch so ist die Zugverbindung total sch... , von hier nach Zeven mit 2 x Umsteigen wenn ich hier um 11 Uhr los Fahre bin ich um 12.40 Uhr dort, dann holen wir die kleine ab und um 14.12Uhr fährt dann die Bahn zurück und wir wären um 16 Uhr daheim , also 5 Std!

    Ich würde mich nie zwischen Vater und Tochter stellen, denn ich behandele Sie wie mein eigenes Kind und laut Recherchen ist es an Ihr gelegen wenn Sie weiter weg zieht dafür zu Sorgen, dass das Kind den Vater sehen kann.

    Außerdem ist dies ja nicht das einzige geschehniss ...
    Letztens hieß es Kind ist totaaal Krank und nach langem Reden hat Sie sie dann doch hergebracht und was war 3 mal gehustet, aber im Winter Sandaletten anziehen ?
    Sie will das Geld sogar haben wenn wir zb. bis Neugraben entgegenkommen, also ich hab selbst einen Sohn und würde soetwas nie mit seinem Vater machen.
    Aussagen wie ... Such dir nen anderen Job dann kannst auch mehr Zahlen ...
    Kannst die Kleine ja hinten auf dem Roller mitnehmen, ist nicht normal,
    Zumal Sie beim bringen der anderen 2 sowieso hier lang fahren und der Umweg vlt 1-2 km wäre.

    Danke schon mal für eure Beiträge auch wenn ich manche davon Unangemessen finde

  11. #10 Gast
    02.06.2010 11:27
    Liebe Fragestellerin,

    schön, daß jetzt ein paar Details dazu kommen, die Fragen, die Deine ursprüngliche Frage im Forum aufwarf, etwas beantworten.

    Nun hören sich die 20 KM natürlich ganz anders an. Aber ich weiß nicht, wo Du Deine Recherchen her hast, die Mutter ist nicht dafür zuständig, dem Vater das Kind zu bringen am WE. Sie muß dafür Sorge tragen, daß er es sehen kann, das ist richtig, aber d. h. nur, daß er es abholen darf aber nicht, daß er es gebracht bekommt!

    Wenn die Mutter sowieso fast bei Euch vorbei fährt, dann will sie Euch den Gefallen halt nicht gerne tun. Ich denke, da sind dann auch noch mehr Fakten an Unstimmigkeiten in Eurem Leben. Es geht nicht nur um die Fahrerei und das Geld.

    Ich denke, es hilft nur, Kompromisse zu machen, damit das Kind weiterhin einen guten Vater-Kind-Kontakt genießen kann. Auch ich mach seit 9 Jahren viele Kompromisse, damit die Kids ihren Papa regelmäßig sehen und in dem Sinne kann ich auch gut damit leben, auch wenn es mir manchmal total gegen meinen Willen oder Wunsch geht. Aber die Kinder sind so schnell groß, dann ist es vorbei.

  12. #11 Gast
    02.06.2010 13:16
    @Sunnyhh
    Herzlich Willkommen in der Realität als ''Zweitfrau''!! :-)
    Aber das Schöne an der Sache ist, je mehr ''Zweitfrauen'' es gibt, umso mehr spricht sich der Irrsinn bis zu den Erstfrauen rum. Und diese sollten mal ruhig dran denken, dass man ruckzuck auch ''Zweitfrau'' werden kann!
    Mit allen dazugehörenden Konsequenzen!
    Da bleibe ich lieber Single und schaue dem ganzen Treiben belustigt zu! ;-)

  13. #12 Gast
    02.06.2010 14:31
    @9: ja, dafür Sorge tragen, dass er das Kind sehen kann, aber sie muss es nicht bringen. Du solltest also nochmals recherchieren - Gruß #1

  14. #13
    02.06.2010 14:45
    Ich versteh das schon, aber sogar wenn er sagt er holt die Lütte dann mit der Bahn aus Neugraben abholt will sie die 10 Euro haben.

    Das Geld ist mir Prinzipiell egal, aber wenn sie dort sowieso ins Waschhaus geht, die Kleine IMMER mitnimmt, verstehe ich den Sinn der Sache nicht und find es einfach nur Frech.

    Das mit der Kindsmutter wenn sie Umzieht habe ich gegoogelt, denn wenn wir jetzt nach Bayern ziehen würden ... ist doch klar das wir dann auch die Kosten übernehmen, damit Sie ihren Papi sehen kann ....

    Find das ganze nur sehr Wiedersprüchlich, nach 2 Wochenenden mitmal zu sagen er muss Geld bezahlen, ansonsten sieht er sie nicht mehr!
    Oder auch zu sagen er soll sich nen anderen Job suchen, damit Sie mehr Geld hat, klar brauch die kleine viele Dinge, aber das kann man ja nebenher klären, wenn sie mal Schuhe oder sonstiges benötigt :-)

    War ja letztens auch stolz Mädchensache einkaufen für die Lütte *hihi*

    Aber ist halt Traurig mit anzusehen...das ganze, denn es sind ja nicht nur diese Kleinigkeiten sondern noch einige andere Dinge die mich als ebenfalls Alleinerziehende Mutter fast zum heulen bringen

  15. 02.06.2010 14:57
    Letztlich sind das einfach die Probleme von Patchworkfamilien -- wenn man einen Mann mit Kind nimmt, dann muss man sich auch mit solchen Dingen herumschlagen. Würde ich deshalb auch niemals machen...!

    Zentral bei dieser Frage ist doch aber offensichtlich der Punkt, dass 20 km einserseits für eine Großstadt verdammt NAHE sind (im Großraum Hamburgs könnte man da entfernter wohnen, ohne dass man Vorwürfe machen dürfte!), andererseits aber der Mann offensichtlich kein Auto hat. Das ist doch das eigentliche Problem! Was kann die Kindsmutter dafür, dass sich der Vater kein Auto hält? Ohne geht halt vieles nicht oder wird unpraktisch.

    Sekundär spielt es aber natürlich auch eine Rolle, dass sich die Eltern offensichtlich bekämpfen und die Kindsmutter geldgierig und missgünstig ist. Es ist aber leider natürlich so, dass bei einer Trennung viel Vertrauen und Gutmütigkeit kaputt geht und wir kennen ja auch leider nicht den Trennungsgrund. Wenn er zum Beispiel fremdgegangen wäre, würde ich sofort verstehen, dass sie ihm nicht entgegenkommt!

  16. #15 Gast
    02.06.2010 15:17
    Ich habe mal im Internet jemanden kennen gelernt, dessen Frau mit Kind weggezogen ist. (Insgesamt dann 300 km auseinander wohnten). Er ist deshalb vor Gericht gegangen und hat zumindest zum Teil Recht bekommen. Fahrtkosten werden dann durch zwei (nämlich Mutter und Vater) geteilt. Ich weiß jetzt nicht wie weit ihr insgesamt auseinanderwohnt. Ihr solltet Euch aber wenigstens einmal erkundigen.

    Allerdings finde ich 10 Euro für mehr als 20 km nun nicht so schlimm, zumal die Mutter ja zweimal hin und zurück fahren muss, also insgesamt schon mehr als 80 km. Da müßte man ja nicht nur die Benzinkosten rechnen, sondern auch der Verschleiss des Wagens, Versicherung etc. Ich glaube, da seit ihr günstiger bei weg, als wenn ihr das Kind selbst holen würdet, auch wenn sie 20 km näher wohnen würde.

  17. 02.06.2010 15:23
    @#15: Das stimmt, üblich Kiloneterpauschalen sind 0,36 Euro je einfacher Entfernung, hier also Bringen und Holen zusammen 14,40 Euro. Das Angebot der 10 Euro ist diesbezüglich nicht überteuert -- allerdings in anbetracht der Umstände des eigenen Kindes für mich aber schon irgendwie gierig, das abzurechnen. Fakt bleibt aber: Wer kein Auto hat, ist selbst schuld und muss halt die Unbequemlichkeiten auf sich nehmen. Ohne kommt man eben kaum zurecht und dafür kann ja die Kindsmutter auch nichts.

    Kurze Lösung: Zahlt der Kindsmutter einfach die 10 Euro und fertig. Fällt ja nur alle 14 Tage an. Oft ist die pragmatischste Lösung die beste.

  18. #17 Gast
    02.06.2010 15:30
    Seit Jahren zahle ich das Busgeld für mein Kind, wenn es zu seinem Vater fährt. Sein Unterhalt ist quasi nur ein Taschengeld für das Kind, von dem es etwas abzwacken muss, um zu seinem Vater zu fahren.

  19. #18 Gast
    02.06.2010 16:55
    @17
    Ich zahle bei einem Nettoeinkommen von 1600,00 €, 597,00 Unterhalt für zwei Kinder. Da von einem "Taschengeld" zu sprechen halte ich für eine Unverschämtheit erster Güte.
    Vermutlich geht es Dir aber wie meiner Ex die bei einem Einkommen von rund 3500,00 € den Blick für Relationen verloren hat.

  20. 02.06.2010 17:08
    Es ist genau wie #1 geschrieben hat, egal, ob #6 die Hutschnur hochgeht.

    (Geschlechtsneutral formuliert:) Das Elternteil, das sein Umgangsrecht ausüben möchte, muß das Kind dort holen und wieder abgeben, wo es lebt. Das andere Elternteil ist nicht verpflichtet, dem das Umgangsrecht ausübenden Elternteil das Kind zu bringen und es abzuholen. Tut es das dennoch, ist es nicht nur zulässig, sondern recht und billig, dafür entstehende Kosten zu verlangen. Da dieses Elternteil zum Bring- und Holdienst ohnehin nicht verpflichtet ist, könnte es jede beliebige Gegenleistung zur Bedingung machen.

    Für den konkreten Fall: Die Mutter tut jetzt schon mehr als sie muß. Sie investiert Zeit und Mühe und nutzt ihr Auto ab, um den Umgang mit dem Vater zu ermöglichen. Warum soll sie dafür die Kosten tragen, daß sie dem Vater dies abnimmt. Sie könnte sich auch entspannt zurücklehnen und das Kind an der Wohnungstüre übergeben und entgegennehmen. Dieser Mutter den Vorwurf der Kindeswohlgefährdung und der Entziehung des Kindes vom Vater zu machen, halte ich schlicht für unverschämt.

  21. 02.06.2010 21:20
    Liebe Fragestellerin,

    ich glaube, Du/Ihr habt eine sehr negative Einstellung gegenüber der Mutter. Vielleicht habt Ihr gute Gründe, aber vielleicht redet Ihr es Euch auch nur ein. Das scheint mir häufig zu passieren und genau/nur das macht die Situation schwierig und schmerzvoll für ALLE Seiten. Nicht nur für die Mutter, nicht nur für Euch, sondern auch für die Kinder.

    Die Fakten, die Du hier nennst, klingen SEHR angemessen. Die Mutter opfert ihre Zeit, um das Kind zu bringen, sie nutzt ihr Auto ab, um das Kind zu bringen und 10 Euro decken die Kosten mit Sicherheit nicht übermäßig. Keine Ahnung, was sonst noch so läuft, kann ja sein, dass Ihr einnahmenmäßig schon super knapp dran seid, aber dafür kann sie zunächst nichts. Kann sein, dass sie an anderer Stelle unverschämt viel einfordert/erhält, aber dann müsstest Du das hier thematisieren und nicht die 10 Euro.

  22. 03.06.2010 20:55
    Eure Probleme möchte ich haben, die Kindesmutter ist mit meinen Kids 330KM weit weggezogen, und es gab nichts was ich dagegen tun konnte.

    20KM!!!! Für mein Kind würde ich zu Fuß gehen, AMEN

  23. #22 Gast
    04.06.2010 22:06
    @16
    Und da die Mutter ja nicht da bleiben wird, muss sie die Strecken ja doppelt fahren, das bedeutet, das sind dann schon 28,80 €. Da ist man doch mit 10,00 € gut bedient, also dafür müßte die Fragestellerin der Kindsmutter eigentlich super dankbar sein, dass sie nicht die volle Summe möchte.

  24. #23 Gast
    17.08.2010 18:04
    Hallo! Man ne Frage an alle! Muss ich für mein 8jährigen Sohn , außer Unterhalt noch
    Schulzeug ,Klassenfahrten etc. bezahlen???????

  25. #24 Gast
    17.08.2010 19:38
    @23: normalerweise die Hälfte von den außerordentlichen Kosten - also Hälfte Klassenfahrt, Hälfte Schulzeug. Wenn natürlich deine Ex schon horrende Summen erhält, würde ich mir das jedoch reiflich überlegen. Gezwungen werden kannst du, denke ich, nicht dazu. Aber da gibt es Hyänen, die das besser wissen als ich.

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