1. 26.08.2010 16:01
    @58# gehört der Satz nicht in einen anderen Kontext?

    wenn jemand nicht weiss das es in dem Land in dem er sich befindet ein Tempolimit von 130 auf Autobahnen gibt und mit 150 erwischt wird ist seine "Unwissenheit" unwichtig. Da er sich hätte kundig machen sollen..

  2. #61 Gast
    26.08.2010 16:27
    Es wird Zeit, dass der Emanzipation endlich die absolute Gleichbehandlung von Mann und Frau folgt!!!
    Es kann nicht sein, dass Kachelmann ein halbes Jahr eingebuchtet wird, obwohl nichts bewiesen ist. Und es gibt noch mehrere solcher HIV-Urteile: in einem wurde ein Mann mit 3 Jahren und 10 Monaten bestraft - ohne Bewährung!!!

    Da ist doch was faul!

  3. 26.08.2010 16:36
    @#58: Also Volljurist, das kann ich nicht ganz glauben. Wenn ich häufig mit unterschiedlichen Sexpartnern Geschlechtsverkehr ausübe, dann muss ich doch damit rechnen, mich bei irgendjemandem anzustecken. Alles andere ist doch naiv. Und das ist auch der wesentliche Unterschied zur Verkäuferin, die ein vergiftetes Lebensmittel verkauft. Nach menschlichem Ermessen ist es nicht naiv anzunehmen, dass irgendein anderer Kunde ihre Waren vergiftet hat. Und es ist ihr auch nicht zumutbar, dass sie vor dem Verkauf jedes Lebensmittel auf Vergiftung hin überprüft.

    Und ich gebe noch was zu bedenken: In Siris Statement #45 wird diskutiert, dass BEWUSST auf den HIV-Test verzichtet werden kann, um angeblich Straffreiheit zu erlangen. Also das impliziert, dass man schon selbst einen Verdacht hat, HIV-positiv zu sein. Wer unter solchen Umständen bewusst auf einen Test verzichtet, handelt in meinen Augen (grob?) fahrlässig.

  4. #63 Gast
    26.08.2010 16:39
    @#61

    Du musst dir doch nur mal einige Frauen-Kommentare hier duchlesen. Da kannst du teilweise nur noch mit dem Kopf schütteln ...

    Glaube mir, wären die "Vorzeichen" andere gewesen - Mann hat HIV und steckt billigend in Kauf nehmend Frauen an - die Kommentare einiger Damen hier wären andere gewesen. Das nennt sich dann wohl "selektive Wahrnehmung".

  5. 26.08.2010 16:44
    @ #63:

    Das glaube ich nicht! Für mich besteht da kein Unterschied!

    Im übrigen bin ich davon überzeugt, dass das viel öfter passiert, als wir alle gern glauben wollen.

    Wie hier auch schon öfter gesagt wurde: Ich bin auch froh, nicht RichterIn sein zu müssen.

  6. #65
    26.08.2010 17:12
    @62: Das ist zum Glück keine Frage des Glaubens, sondern eine des Wissens. Volljurist hat die Situation (selbstverständlich) korrekt beschrieben.
    Wäre sie anders, müsste man vor jedem neuen Geschlechtsverkehr das Ergebnis eines neuerlichen HIV-Tests abwarten.

  7. #66 Gast
    26.08.2010 17:17
    niemand weiß was wirklich war aber wenn sie bewusst jemanden infiziert und danach erst auf die tränendrüse drückt tut mir jaaaa so leid.....usw wird mir schlecht.
    das ist genauso als wenn jemand einen anderen ersticht und danach heult ohhhhhh das wollte ich doch nicht.....die gehört für immer weggesperrt!!!!!!
    sicher ist jeder für die verhütung verantwortlich,aber jeder der schon geilen sex hatte weiß das dann auch das hirn mal ausschaltet und deswegen wissentlich infiziert zu werden ist ne sauerei!
    und werd noch nie beim sex das hirn ausgeschaltet hat der hat noch nie richtig geliebt!

  8. #67 Gast
    26.08.2010 17:44
    @59/@63

    Sie war zum fraglichen Zeitpunkt erst 17! Also gilt das Jugendstrafrecht. Ihr könnt das nicht vergleichen mit ähnlichen Urteilen bei Erwachsenen. Das hat nichts mit "Frauenrabatt" zu tun. Vielleicht erst mal nachdenken und dann posten?

    w53

  9. #68 Gast
    26.08.2010 17:59
    In Deutschland gibt es das Prinzip der Mitschuld (im Gesetz).
    In diesem Fall ist es auch richtig. Wenn ein Mann mit einer fremden Frau einen ONS ohne Kondom macht, ist er sebst dran Schuld, wenn er sich eine Infektion holt.

  10. 26.08.2010 18:15
    @#60

    Ich wollte jetzt hier nicht die strafrechtliche Irrtumslehre aufrollen. Das gehört so ziemlich zu den kompliziertesten strafrechtswissenschaftlichen Materien. Man muß unterscheiden zwischen tatsächlichen Irrtümern (ich weiß nichts von meiner Infektion) und rechtlichen Irrtümern (ich dachte 150 km/h seien nicht verboten). Bei tatsächlichen Irrtümern entfällt der Vorsatz, möglich bleibt gegebenenfalls ein Fahrlässigkeitsdelikt (§ 16 Abs. 1 StGB). Bei rechtlichen Irrtümern (§ 17 StGB) kommt es darauf an, ob ich den Irrtum hätte vermeiden können, was fast nie der Fall ist, denn ich kann ja Rechtsrat einholen und mein Gewissen anstrengen.

    @#62

    Du vermengst zwei Fragen, was Dir natürlich als Nichtjurist nachzuisehen ist. Ich will gar nicht mutmaßen, wievielen Fragen ich in Deiner Branche täglich nicht gewachsen bin ;-).

    Die eine Frage ist, ob sich jemand einer (gefährlichen) Körperverletzung schuldig macht. Dazu gehört Vorsatz. Vorsatz heißt "Wissen und Wollen" bezüglich der objektiven Tatbestandsmerkmale. Wer nicht weiß und auch nicht billigend in Kauf nimmt, HIV-positiv zu sein, weiß auch nicht, daß er möglicherweise jemanden infiziert. Er handelt nicht vorsätzlich. Die grundsätzlich nie auszuschließende Möglichkeit, unwissentlich positiv zu sein, begründet natürlich keinen Vorsatz.

    Die andere Frage ist, ob jemand eine fahrlässige Körperverletzung begeht. Da brauche ich keinen Vorsatz, sondern es genügt die Außerachtlassung der im Verkehr (!) erforderlichen Sorgfalt. Dazu genügt es nicht, ohne Wissen um die eigene Infektion, auf das Kondom zu verzichten. Diesen Sorgfaltsverstoß begehen beide Sexualpartner, so daß beide jeweils für sich das Risiko eigenverantwortlich und bewußt eingehen. Es trifft niemanden der Vorwurf, den anderen nicht geschützt zu haben, wenn dieser sich bewußt selbst nicht schützt (anders wenn einer kraft überlegenen Wissens weiß, daß das Risiko wegen seiner HIV-Infektion in Wahrheit ungleich höher ist). Ich muß niemanden zwingen den Gurt anzulegen , aber ich muß ihm Bescheid sagen, wenn ich vorhabe, gegen den Baum zu fahren. (Um gleich die nun zu erwartende Frage zu beantworten, das Bußgeld zahlt in Deutschland der Gurtmuffel, nicht der Fahrer.) Fahrlässigkeit wäre gegeben beim unachtsamen Hantieren mit einer infektiösen Spritze oder gegebenenfalls wenn jemand weiß, daß er längere Zeit mit einem HIV-positiven Partner zusammen war und dann ohne sich testen zu lassen, ungeschützten Verkehr hat (wobei man dann, je nach Einzelfall, schon in die Nähe des Vorsatzes kommt).

    @#61

    Es gibt ganz viele ganz andere Urteile. Vielleicht teilst Du uns mit, was für ein Lebenssachverhalt diesem Urteil zugrunde lag. "HIV-Urteil" ist ein Hauch weniger an Information, als man zum Vergleich zweier Urteile benötigt, wäre aber ein schönes Wort für eine Bildzeitungsschlagzeile. Und warum Kachelmann und Ackermann in jeder juristischen Diskussion als Beweis für alles herhalten müssen, hat sich mir auch noch nicht erschlossen. Dürfte halt einfacher sein, als differenziert zu denken und zu argumentieren.

  11. 26.08.2010 18:40
    @#68

    In welchem Strafgesetz steht etwas von Mitschuld? Das ist mir neu. Mitverschulden (§ 254 BGB) ist ein zivilrechtlicher Begriff, der im Strafrecht höchstens in der Strafzumessung, nicht aber in der grundsätzlichen Frage der Strafbarkeit auftaucht.

    Unsinnig ist es mit dem Gedanken der "Mitschuld" also der beiderseitigen Schuld zu kommen und damit begründen zu wollen, einer sei alleine schuld. Im übrigen ging es in diesem Fall um keinen one-night-stand.

  12. #71 Gast
    26.08.2010 19:59
    #70 Egal ,ob Gesetz oder nicht.
    Wenn ein Mann in der heutigen Zeit mit einer Frau ohne Kondom schläft, ist er selbst Schuld!
    Die Bewährungsstrafe war richtig! :-)

  13. #72 Gast
    26.08.2010 20:59
    Gibt übrigens auch genug Frauen, die keine Kondombenutzung wünschen. Aber nein, diese Tatsache geht ja den ganzen Gut-Menschinnen hier nicht in den Kopf.

  14. #73 Gast
    26.08.2010 21:04
    Wo waren die ganzen Frauen, die hier so vehement die Kondombenutzung fordern, als neulich mehrere (!) Geschlechtsgenossinnen in ein und demselben Thema offen zugaben, schon Kondome präpariert zu haben, um von einem finanziell gut gestellten Mann ein Kind zu bekommen?

    Fadenscheinig und voller Doppelmoral!

  15. #74 Gast
    26.08.2010 21:36
    Zum heutigen Urteil,

    eine richtige Sauerei. Mal wieder typischer Promistatus. Wahrscheinlich hätte erst jemand dabei drauf gehen müssen mit der Staat richtig Initiative ergreift. Wie kann es ein das erwiesen ist das Sie einen Menschen absichtlich angesteckt hat, also Wissentlich einen Menschen verletzt, wo nach heutigen Stand der Mensch zwar noch viele Jahre Leben kann, aber sein Leben ein anderes ist wie vor der Krankheit.

  16. 26.08.2010 21:58
    @#69 an #62: Volljurist, du bist gedanklich noch beim Fall Benaissa, über den es zwischen uns ja gar keine Meinungsverschiedenheiten gibt. Wir beide diskutieren hier doch über die in #45 konstruierte, aber leicht abgewandelte Variante. Ich erkläre sie nochmal etwas griffiger:

    Ich sei mal ein umtriebiger Typ, der so ziemlich alles mitnimmt, was ihm vor die Flinte kommt. Aus irgendeinem Grund kommt mir der Verdacht, dass ich HIV-positiv sein könnte. Zum Beispiel könnte ich es mit einem Schwulen getrieben haben, von dem ich hinterher erfahre, dass er HIV-positiv ist. Ich will jetzt aber nicht auf meinen Spaß verzichten, mich weiter durch die Betten vögeln, aber natürlich nicht im Kittchen landen. Also mache ich einfach keinen HIV-Test und weiß damit offiziell nicht, ob ich HIV-positiv bin oder nicht. Ein paar Wochen später wird einer meiner Sexpartner positiv getestet und es kann so gut wie zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er den Virus von mir hat (wie im Fall Benaissa). Er zeigt mich an, ich komme vor Gericht und behaupte ganz dummdreist, dass ich ja nicht wusste, dass ich positiv bin. Ich hätte ja bewusst auf den Test verzichtet. Würdest du mich als Richter freisprechen? Ich hoffe nicht.

  17. #76
    27.08.2010 10:07
    Variante 1: Du hast diese deine Einstellung weit genug herumgetratscht, und die Staatsanwaltschaft hat Leute gefunden, die dies bezeugen. Dann darfst du dich auf ,,richtig Ärger" gefasst machen.
    Variante 2: Du hast diese deine Einstellung stets für dich behalten und bestreitest auch vor Gericht vehement, dass solche Zusammenhänge je in dein Hirn gelangt sind. Dann magst du vor dem Jüngsten Gericht alt aussehen, vor einem Weltlichen aber eher nicht.

  18. 27.08.2010 10:41
    @#75

    Fahrlässige Körperverletzung wäre es in dem von Dir gebildeten Fall mindestens. Schon daher würde ich nicht freisprechen. Die Abgrenzung zum Vorsatz ist in solchen Fällen schwierig. Juristisch ausgedrückt handelt fahrlässig im Sinne der sogenannten bewußten Fahrlässigkeit, wer pflichtwidrig vertraut, der rechtswidige Erfolg werde nicht eintreten, bedingt vorsätzlich handelt, wer den Eintritt des rechtswidrigen Erfolgens für möglich hält und billigend in Kauf nimmt. Einfacher ausgedrückt: Der Fahrlässigkeitstäter denkt: "Wird schon gutgehen"; der bedingt vorsätzlich Handelnde denkt: "Na, wenn schon".

    In dem von Dir gebildeten Fall, würde ich Vorsatz annehmen. Wer so bewußt vor den Tatsachen die Augen verschließt, nimmt seine Infektion billigend in Kauf, und damit auch die Gefahr, die beim ungeschützen Geschlechtsverkehr von ihm ausgeht. Das wäre der "Na-wenn-schon-Typ".

    Die Übergänge sind aber fließend. In Deinem Fall läßt sich der Täter trotz offensichtlicher Wahrscheinlichkeit seiner Infektion nicht testen, gerade um (vermeintlich) "guten Gewissens" in der Gegend herumzuvögeln, ohne sich später Vorwürfe anhören zu müssen. Das wäre indes nicht mehr als ein juristischer Taschenspielertrick. Genauso könnte ich mir, wenn mich der Arzt nach der Diagnoseeröffnung über die Gefahr ungeschützten Verkehrs aufklärt, die Finger in die Ohren stecken und laut singen, damit ich später sagen kann, ich hätte das Risiko nicht gekannt. Anders würde aber es bei jemandem sein, der ein promiskuitives Sexualleben hatte und aus Sorglosigkeit oder auch aus Verdrängung keinen Test macht, genauso wie er nicht zur Krebsvorsorge geht. Solche Fälle sind sehr einzelfallabhängig. In dem von Dir bewußt extrem gebildeten Fall, hätte ich jedoch keine Probleme mit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung.

  19. #78 Gast
    27.08.2010 12:42
    Ich zähle bisher 77 Antworten.

    Ein hier selten erreichter Wert. Interessant, wohin die Aufmerksamkeit fließt.

  20. #79 Gast
    27.08.2010 13:26
    Interessant, wie viel Aufmerksamkeit doch die Zahl der Beiträge einer Fragestellung erregt...

  21. 27.08.2010 14:30
    @#76: Ja, hanjo58, du bringst hier die praktische Komponente ins Spiel, dass jemand, der so plangesteuert an die Sache herangeht, natürlich nicht damit hausieren gehen wird, aus welchen Gründen er eigentlich auf den HIV-Test verzichtet hat. So dumm ist niemand.

    Ohne Benaissa etwas unterstellen zu wollen, könnte ich mir vorstellen, dass sie sich auch dumm gestellt hätte, wenn sie nicht blöderweise 1999 schon einen HIV-Test gemacht hätte, der positiv ausfiel.

    @#77: Gut, dann sind wir uns einig. Man kommt also mit der billigen Masche, die Augen vor der Wahrheit zu verschließen, vor Gericht nicht durch. Wäre ja auch noch schöner.

  22. #81 Gast
    28.08.2010 08:25
    Für eine Körperverletzung, die einen Mensch dauerhaft krank macht, ein Leben zerstört, fortlaufende medizinische Behandlung und wahrscheinlich deutlich früheres Ableben verursacht, bekommt ein Mann in der Regel einige Jahre Knast - ohne Bewährung.

    Für den Geschädigten kann das Urteil nur Hohn und Schmach bedeuten.

  23. #82 Gast
    28.08.2010 12:07
    Unerklärlich - das sie der betroffenen Person ihre Hiv Infektion verschwiegen hat denn hätte sie dies gesagt hätte er die Wahl gehabt zu verhüten oder ganz auf den Akt zu verzichten...
    Es ist verantwortungslos wenn man als Erkrankte sich so verhält... Meiner Meinung nach ist das fahrlässige Körperverletzung oder anders gesagt TOD auf RATEN... So gundlegende Dinge zu verschweigen ist für mich nicht nachvollziehbar... Natürlich liegt die Verantwortung bei der Verhütung auf beiden Seiten aber Ihre Hiv Infektion zu verschweigen ist unendschuldbar....


    Leider denken sehr viele Menschen noch das kann mir nicht passieren, das eine mal, aber macht doch bitte die Augen auf.... Hiv sieht man keinen an... Und der Irrglaube das sich meistens das Virus im Homosexuellen bzw. Drogenabhängigen Bereich verbreitet ist, ist auch mehr als naiv... Man sollte mit sich und seiner Gesundheit gut umgehen...
    Die meisten denken nur an Hiv aber es gibt soviele andere Krankheiten wie Hepatitis, Tripper, Lues usw...
    Also schützen wir uns....

  24. #83 Gast
    31.08.2010 05:15
    Ein sehr unverschämt mildes Urteil für eine solche Tat!

    Wenn es ein einmaliges Date gewesen wäre und beide vielleicht betrunken waren und deshlab an die Verhütung nicht mehr dachten, dann hätte ich gesagt ok das war Pech.

    Aber das unverschämteste an Ihrem Verhalten war, dass die beiden über 3 Monate lang ein festes Paar waren und sie in nicht über ihre Erkrankung aufklärte.

    Sowas hinterhältiges einem mann vorzuspielen dass man ihn angeblich liebt, denn ansonsten geht man ja keine 3 Monatige Partnerschaft ein, und ihn dann noch ansteckt!

Ähnliche Themen