- Frage:
Muß meine neue Partnerin für meine Unterhaltsverpflichtungen mit aufkommen?Ich bin auf Grund der Tatsache das ich Geringverdiener bin , bin ich von der Unterhaltszahlung für meine unehelichen Kinder befreit. Jetzt möchte ich gern mit meiner neuen Partnerin zusammen ziehen. Wird ihr Einkommen für die Unterhaltszahlung an meine Kinder mit einbezogen?Antworten: -
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@FS
Die Unrechtsprechung wird ja mit Sicherheit schon mit den Schlagwörtern "erhöhte Erwerbsobliegenheit" und "fiktives Einkommen" versucht haben Dir das letzte Hemd zu rauben.
Ich würde Dir empfehlen nicht offiziell mit Deiner Partnerin zusammen zu ziehen. Ich denke mal, dass Deine Ex jede Möglichkeit nutzen wird Dich auszupressen, d.h.sobald sie von Deinen veränderten Wohnverhältnissen weiß wird sie die Schwarzkittel auf Dich hetzen.
Da Du ein "Mangelfall" bist, wird man Dir mit der Unterstellung eines Wohnvorteils vermutlich den Selbstbehalt kürzen. Direkt an das Einkommen Deiner Partnerin kommen sie (noch) nicht.
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m44
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Lieber FS,
das Einkommen einer neuen Partnerin wird definitiv NICHT für die Unterhaltszahlung deiner Kinder herangezogen. Für den Lebensunterhalt deiner gezeugten Kinder musst allein du und die Mutter der Kinder aufkommen. Zur Zeit springt das Jugendamt (d.h. die Steuerzahler - d.h. wir alle) für dich ein, weil du nicht in der Lage bist, auch nur mit einem Cent zur Ernährung der Kinder beizutragen, die du gezeugt hast! Das musst du dir auch mal auf der Zunge zergehen lassen!
Dieser Unterhaltsvorschuss wird längstens 6 Jahre gezahlt und höchstens bis zum 12. Lebensjahr der Kinder. Also wenn du z.B. von Geburt des Kindes an nichts gezahlt hast, ist mit dem 6. Lebensjahr Schluss mit Unterhaltsvorschuss durch die Allgemeinheit. Ist der Staat z.B. erst im 8. Lebensjahr des Kindes eingesprungen, dann gibt es noch 4 Jahre (bis das Kind 12 Jahre ist) Unterhaltsvorschuss durch den Staat. Es ist aber ein VORSCHUSS, d.h. das Jugendamt wird sich das Geld später bei dir wiederholen - schließlich sind es deine KInder, für die du auch aufkommen musst!
Eine neue Lebenspartnerin muss sich in keiner Weise an den Kosten für deine Kinder beteiligen, auch nicht, wenn du sie heiraten würdest. Der Selbstbehalt für dich als Erwerbstätigen beträgt 900 Euro. Darin sind 360 Euro für Wohnung einschließlich Nebenkosten enthalten. Ob sich an diesen 360 Euro für die Wohnung etwas ändert, wenn du mit jemandem die Wohnung "teilst", weiß ich nicht genau. Da müsstest du dich nochmal einschlägig informieren.
(Bei Hartz4-Bezug bildet man natürlich eine "Bedarfsgemeinschaft" und dann wird das Einkommen der Partnerin, mit der man zusammenlebt, in die Berechnung deines eigenen Bedarfs voll einbezogen - aber du schreibst ja, dass du Geringverdiener bist und nicht H4.)
w42
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Eine _direkten_ Anspruch auf das Geld Deiner Partnerin haben Deine Kinder, die nicht Kinder Deiner Partnerin sind, meines Wissens natürlich nicht.
Meines Wissens muss Deine Partnerin Dir aber eine Art Haushaltsgeld zahlen, wenn Du sozusagen der Hausmann der Partnerschaft bist. Auf einen Teil dieses Geldes haben dann wiederum gegebenenfalls die unehelichen Kinder Anspruch.
Disclaimer: Ich bin kein Fachmann oder Rechtsanwalt und schreibe nur dasjenige, was mir nach meinen laienhaften Kenntnissen subjektiv richtig erscheint. Verbindliche Auskünfte über Rechtsthemen bekommst Du beim Rechtsanwalt oder bei anderen geeigneten Fachleuten.
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@4 Von Auspressen kann jawohl keine Rede sein. Es sind schließlich seine Kinder und momentan zahlt er gar nichts. WIR (die Steuerzahler, zu denen ich gehöre) zahlen für seine Kinder!
Mir wäre es sehr lieb, wenn der Staat viel mehr Anstrengungen unternehmen würde, dass Väter (im Einzellfall sicherlich auch Mütter) ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen (Unterhalt für die Mutter wäre Thema für einen anderen/eigenen thread).
@7 Ganz genau!
@ FS Wenn Du aufgrund deiner berulichen Situation wirklich nicht in der Lage bist zu zahlen, so tut mir das sehr leid für Dich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deine neue Partnerin für Deine Kinder aufkommen muss. Wenn Du mir ihr zusammen ziehst, werden aber sicherlich Deine Sozialleistungen gekürzt. Was ja auch richtig ist, denn Du hast dann weniger Ausgaben!
(w/38)
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Wieso bist du denn Geringverdiener?
Warum musst du Geringverdiener sein?
Warum reicht's für eine neue Freundin, aber nicht für einen Job?
Mir scheint, du setzt die falschen Prioritäten!
Lieber erstmal dein Leben in Griff kriegen, einen anständigen Job finden, für die Kinder zahlen und nicht die Gesellschaft ausnehmen. Erst dann an Sex und Freundin denken!
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zu Frage1..Geringverdiener bin ich,da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht jede Arbeit machen darf...Herzgeschichte...
zu Frage2...denke hat sich mit Antwort 1 erledigt
zu Frage3...ich bin voll erwerbstätig und das trotz meiner Krankheit und es ist wahrlich nicht meine Schuld wenn im Dienstleistungsbereich immer noch legal Löhne gezahlt werden die es mir nicht möglich machen für meine Kinder zu zahlen
Ich hab mein Leben im Griff und warum sollte ich auf mein Glück verzichten...soll nämlich auch Frauen geben die ihre Männer verlassen...also nicht so schnell verurteilen...erst nachfragen und dann ein Urteil fällen
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In Österreich gab's vor ein paar Jahren ein aufsehenerregendes Gerichtsurteil, wonach eine ehemalige Spitzenpolitikerin, die mit einem deutlich weniger verdienenden Mann verheiratet ist, indirekt zum Unterhalt seiner Kinder beitragen muss. Die Urteilsbegründung war in etwa so, dass er ja jetzt in wesentlich besseren Verhältnissen lebt als vor der Ehe mit der Politikerin, und seine Kinder aus erster Ehe müssen deshalb auch irgendwie davon profitieren. Ich find's total daneben, denn was hat sie mit seinen Kindern zu tun, aber das Gericht sah das anders. Also ganz so eindeutig ist das wohl nicht mit Unterhaltspflichten ...
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Mir fällt dazu immer ein, wie ungerecht, das doch gehandhabt wird. Es ist nämlich wirklich so, dass Deine neue Freundin nicht mit zahlen muss (finde auch, dass dies richtig ist). Sollte Deine Ex-Frau aber in dieser Situation in der sie Unterhaltsvorschuss bekommt wieder heiraten, wird kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt und wenn Du dann nicht zahlen kannst tut es definitiv dann der neue Partner, sofern Frau nicht zufällig so viel verdient, dass sie die Kinder komplett allein ernähren kann. Ich hoffe, dass sich hier an der Gesetzeslage mal was ändert.
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Mit der *Gerechtigkeit* ist das immer so eine Sache...
Ich denke, dass weder die neue Partnerin noch der Steuerzahler für die Kinder aufkommen sollte, ABER - wir kennen nicht die Hintergründe der Situation.
Vielleicht sind die Kinder nicht soo "bedürftig", d.h. vielleicht versucht die Ex des Fragestellers trotz gutem Einkommen ihn wirklich nur abzuzocken (ist bei mir so).
Zur Frage der Inanspruchnahme des "neuen Vaters": Auch das ist eine zweischneidige Sache. Ist es denn gerecht, dass er alle "Vorteile" der "Familie" genießt ohne finanziell beteiligt zu sein? Ist es gerecht, dass der abgelegte Vater zahlt (oftmals ohne die Kinder sehen zu dürfen - ist ebenfalls bei mir so) und der Neue sieht die Kinder aufwachsen, hat Erziehungsanteile, kann die Entwicklung nach seinen Vorstellungen mitgestalten?
Ich denke der FS hat ein Recht auf ein kleines bisschen Glück. Es kann IMHO nicht angehen, dass er jahrelang nur für das Lebensglück seiner Ex schuftet.
m44
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Ach was, zuerst Kinder zeugen und dann kein Geld für sie zu haben? Ich glaube, du gehörst zu denen, die nichts für Kinder machen und so auch kein Geld für sie erarbeiten möchtest.
Das sind doch Feiglinge von Männer in meinen Augen. Egal, ob du geschieden bist oder nicht. DU solltest deinen Beitrag für die Kinder leisten und wenn du auch an diversen Orten arbeiten musst. Wenigstens das bist du Ihnen schuldig.
Ich gehe soweit, dass ich glaube, du nimmst die Kinder nicht mal....na ja, sollte mich auch nicht überraschen.
Ich habe keine Kinder und bin Single...somit habe ich solche Erfahrungen nicht. Aber, wenn es um Kinder geht, die nicht wirklich geliebt werden und nicht ernst genommen werden, dann könnte ich jedem Mann eine runterhauen!!! Ich liebe Kinder und kann es nicht leiden, wenn KINDER LEIDEN müssen, weil zwei sich nicht lieben.
Oh ja, dir ist wohl nicht in den Sinn gekommen, dass du auch mit der neuen Partnerin dich so einrichtest, dass sie immer mehr Geld für euch hat, so dass du immer zu wenig hast für DEINE KINDER?! Auf die Idee wäre ich wohl längst als Mann gekommen, wenn ich nicht zahlen möchte und das ist ja in deinem Fall bzw. du bist ja auf diese Idee gekommen, sonst würdest du nicht fragen...clever, clever...Hey Frauen sind nicht dumm und die Behörden auch nicht, hoffe ich!
Aber ehrlich, hast du kein schlechtes Gewissen? Wenn deine Kinder gross sind und sie mit dir reden, was erzählst du ihnen...du hattest kein Geld für sie, du wolltest nicht arbeiten und keine Arbeit finden....???
w40
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Nein, Deine neue Partnerin hat mit Deinen Unterhaltsverpflichtungen nichts zu tun!
Ganz im Gegenteil!
Wenn Deine Ex-Partnerin einen neuen Partner hat und dieser in die Wohnung nachweislich einzieht, dann gehe bitte zum Jugendamt (wenn es sich um Unterhalt für Kinder handelt) und teile es dehnen mit.
Es kann vorkommen, das die Unterhaltshöhe niedriger ausfällt.
Hier gibt es eine Rechtssprechung, aber einen Anwalt aufzusuchen wäre in dem Fall nicht verkehrt.
Jedenfalls Deine neue Partnerin, ob neu verheiratet oder nicht, kommt nicht für Deine Unterhaltsverpflichtung auf
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@40
Oh' was bist du gehässig...
Du kennst du keinen Lebensumstand des Fragestellers!
Er könnte doch z.B. auch die Kinder zur Hälfte betreuen?
Das wird aber Mutti wahrscheinlich nicht wollen, weil dann gibt's ja nix Bares, richtig?
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#15@w40---hat doch keine Ahnung,vielleicht würde FS wie #17 schrieb,seine Kinder auch öfter betreuen um Mutti(fürs Geld verdienen)zu entlasten und unterstützen.Wir kennen alle die genauen Umstände des FS nicht......!
Wenn Frau zu Hause bei den Kindern bleibt,kommt doch von ihr auch kein Cent in die Haushaltskasse------Papa wird uns schon versorgen.Also kann dann Frau Mutter ihre in die Welt gesetzte Kinder auch nicht ernähren....!
Es ist eine schwierige Situation für FS,EX-Frau und neuer Partnerin------alle sollten trotzdem weiterleben können---und müssen mit Kompromissen rechnen.
Der FS hat genauso ein Recht auf ein neues Glück,wie eine alleinerziehende Mutter----aber eben mit Einschränkungen-dafür aber Kinder.
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ich verstehe beide Seiten denn ich bin eine geschiedene Mami die Geld vom EX bekommt und lebe mit einem Mann zusammen der für 2 Kinder Zahlt.
Ich bekomme meinen Unterhalt mehr oder weniger Regelmäßig und mein Ex kümmert sich mehr schlecht als Recht um unseren Sohn.
Meine bessere Hälfte zahlt den vollen Unterhalt für zwei Kinder und bekommt als Dankeschön nicht mal ein Foto von seiner Tochter ganz davon zu schweigen das er sie sehen kann und darf und bei seinem Sohn, den er alle drei Wochen nehmen kann, versucht die Mutter die neu verheiratet ist ihn auszupressen wie eine Tomate... gerecht ist das nicht. Und es ist tatsächlich so das die EX versuchen kann das die neue Lebenspartnerin mit einbezogen wird bei den Unterhaltsberechnungen.(Dazu muss man nicht mal verheiratet sein es reicht eine Eheähnliche Beziehung) Geldwerter Vorteil schimpft es sich dann...hat die Ex von meinem Partner auch versucht. Bei und hat es nicht geklappt da ich zu wenig verdiene bzw. selber ein Kind habe. Nur zum Verständniss meine bessere Hälfte ist Vollverdiener und ihm bleibt im Monat gerade mal das Existenzminimum denn wir zahlen fast 700 Euro jeden Monat nur an Unterhalt, da kann man sich nun streiten ob das gerecht ist, ich sage das es das nicht ist und ich begründe das so das man niemals in einer "Intakten" Familie mit zwei Kindern 700Euro nur für die Kinder zur Verfügung hat. Es wäre schön aber die meisten Verdienen ja nicht mal 2000 Euro wo sollte es dann herkommen. Fazit solange mein Partner für beide Kinder zahlt ist es für Ihn ausgeschlossen eine neue Familie zu Gründen für die ehemalige Parnerin dagegen ist es um vieles einfacher da sie wenn sie neu Heiratet sowohl ihr als auch das Einkommen des Mannes und den Unterhalt und das Kindergeld bekommt.Es gibt sicher auch andere Fälle wo es sich anders Verhält aber Grundsätzlich ist die Unterhaltsregelung alles andere als gerecht. Ich mag gar nicht darüber nachdenken was Männer zahlen müssen wenn sie mehr als zwei Kinder haben. Und bevor jetzt alle alleinerziehenden aufschreien..ich war auch ne ganze zeit alleinerziehend und es war für den von meinem EX zu zahlenden Unterhalt unerheblich was ich dazuverdient habe der Unterhalt fürs Kind blieb immer gleich und das ist wie ich finde nicht richtig...auch wenn ich jetzt gesteinigt werde :-)) Ich kann selber bestimmen wie mein Leben als Alleinerziehende verläuft und ein zahlungspflichtiger Vater...kann das nicht bis die Kinder Erwachsen sind.
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@#19: Ich verstehe Deine Logik nicht ganz:
Wieso kannst Du selbst bestimmen, wie Dein Leben verläuft, ein zahlungspflichtiger Vater dagegen nicht? Es sind doch beide Elternteile grundsätzlich unterhaltspflichtig und im Regelfall sollten sich auch beide sonst um's Wohl des Kindes kümmern.
Nicht logisch finde ich dagegen, dass neue Partner zum Unterhalt für Kinder herangezogen werden sollen, die nicht die ihren sind (besonders, wenn sie mit deren Elternteil nicht verheiratet sind) - obwohl das manchmal vielleicht gerecht erscheinen mag.
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Lieber FS,
vermutlich kann Deine Lebenspartnerin nicht für Deine Kinder herangezogen werden.
Es gibt noch die Variante, dass Deine Freundin es sich nicht leisten kann, für Dich und Deine Kinder zu zahlen. Wenn sie schlicht und einfach kein Geld hat. Du hat sehr viel Glück, wenn Du eine wohlhabende Freundin erwischt hast.
Ein Vater hat zwei Kinder aus seiner Ehe und hat nach den Alimenten nur den Selbstbehalt zum Leben.
Seine Freundin hat zwei Kinder aus ihrer Ehe mit einem Selbständigen, die geschieden wurde. Der Vater ihrer Kinder hat sich ins Ausland abgesetzt und kümmert sich nicht um die Kinder. Sie bekommt nichts von ihm und die Kindes-Unterhaltszahlungen vom Staat sind grundsätzlich nur auf 6 Jahre eingeschränkt. Ihr Pech, dass der Mann schon seit 8 Jahren weg ist, ihre Kinder sind 12 und 10 Jahre alt. Nun bekommt sie überhaupt keinen Kindes-Unterhalt mehr.
Sie arbeitet und zahlt für Kinderbetreuung, dass sie arbeiten kann.
Die beiden kommen natürlich als Paar finanziell auf keinen grünen Zweig.
Da beide nur Existenzminimum verdienen, haben sie nicht viel Chancen auf dem Partnermarkt und immerhin haben sie sich gegenseitig.
Dir alles Gute mit der neuen Partnerin
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Also was unterhaltszahlungen in deutschland betrifft ist es schon ungerecht.
Ich bin geschieden, habe mit meiner ex 4 kinder wo 2 bei ihr leben und 2 lebten bei mir, bis sie meine älteste so durcheinander gebracht hat das ein zusammen leben nnicht mehr möglich war. Mit meiner neuen Partnerin habe ich 2 Kinder, deren kindergeld anteilig dafür gebraucht wird um den heimaufenthalt meiner großen zu finanzieren, weil der Staat sagt alle kinder sollen gleich viel kindergeld haben. Meine ex hat jetzt in 1. instanz unterhaltsansprüche geltend gemacht und zahlt selber nicht einen cent für die gemeinsame tochter im heim noch für die in meinem haushalt verbliebene tochter. Jetzt sind in den berechnungen fiktive einkommenszahlen und monatsarbeitsstunden zu grunde gelegt worden (meine person betreffend) und dazu wurde auch noch das einkommen meiner Partnerin mit einbezogen.
Meine ex hat die bei ihr lebenden kinder soweit gebracht das sie nur noch erzeuger sagen und nicht mehr papa, sie stellt mich vor gericht als prügelnden ex da, vor dem sie angst haben muss und somit sie an keinem konflikt gespräch teil nehmen muss damit ich meine kinder wieder sehen kann, sie verhindert es mit allen mitteln und dafür soll ich jetzt auch noch zahlen ? wo sie selber nicht für ihre beiden kinder aufkommt, die nicht bei ihr leben ? sorry das ist ne rechtssprechung die mir nicht in den kopf geht!
ein verdammt enttäuschter Vater
PS: muss noch dazu sagen das sie in einer nacht und nebel aktion ohne kinder mit meinem besten kumpel abgehauen ist!!
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Wenn ich sowas lese. lustig wie man auf jemanden drauf haut der für sein kind nicht aufkommen kann. ich lebe selbst mit meiner verlobten zusammen und haben eine kleine maus zu hause. bin selbst gering verdiener. finde aber das der staat jeden dazu drängt arbeitslos zu werden. denn so ist es wohl leichter, und man hat mehr geld als wenn man selbst arbeitet. meine verlobte ist ausgebildete krankenschwester und hat ein netto verdienst von 1800 gehabt. jetzt ist sie natürlich in mutterschutz und bekommt elterngeld. dieses wurde jedoch wieder 2011 gekürzt. wie weit soll es denn noch gekürzt werden. was ich damit meine ist, man hat eine sicher arbeit, der staat will das die deutschen mehr kinder bekommen, wollen aber weniger dafür zahlen. man ist ärmer dran, wenn man ein kind bekommt. der staat will keine familie mehr unterstützen da die mehr damit zu tun haben die kosten für die schmarotzer ( damit meine ich keine väter die geringverdiener sind und nicht für das kind auf kommen müssen ) zu decken. daher werden die leute bestraft, die versuchen, sich in die gesellschaft ein zu intrigieren.
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