- Frage:
Mein Ex erpresst uns mit dem Kindesunterhalt! Was können wir tun?Meine Tochter (14) weigert sich seit kurzem, ihren Vater zu besuchen. Den Kindesunterhalt hat er ihr bisher immer in einem Briefumschlag mitgegeben, wenn sie ihn besuchte. Nun haben wir aber ein Problem! Kindesunterhalt gibt es bei meinem Ex, der sehr vermögend ist, nur in Verbindung mit dem Besuch unserer Tochter (gemeinsames Sorgerecht!). Ich bin seit fünf Jahren geschieden und habe seitdem meiner Tochter immer gut zureden müssen, damit ihr Vater sie überhaupt abholen konnte. Sie hat sich immer geweigert, bei ihm zu übernachten. Ich habe nie schlecht über ihn gesprochen, was er allerdings umgekehrt schon tat, z.B.mich oft als Lügnerin bezeichnet. Wir haben nur noch schriftlichen Kontakt, weil er am Telefon sofort sehr laut und ungehalten wird. Welche Möglichkeiten haben wir, den Kindesunterhalt trotz dieser Situation von ihm zu bekommen? Danke für Eure Antworten und liebe Grüße.Antworten: -
lieber um die wünsche des kindes kümmern. nicht ums geld.
es gibt sicher einen guten grund warum dein kind nichtmehr hin will. das sollte reichen. :-)
habe das auch hinter mir.deine tochter wirds dir danken.
liebe grüße
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Das hängt davon ab was bei der Scheidung vereinbart wurde und das kann Dir nur ein Fachanwalt für Familienrecht sagen.
Geh da hin ... aber beeile Dich, denn wenn es um den aktuellen Monat geht, kannst ihn später soweit ich weiß nur fordern, wenn er in Verzug gesetzt wurde, d. h. Schreiben an ihn am besten beweisbar durch RA.
Aber das was da abgeht ... ich bin auch nur Laie ... aber da is was vorgefallen was Dir Deine Tochter nicht sagt - so mein Eindruck. Finde mal raus, warum sie nicht bei ihm übernachten will ... das klingt irgendwie alles strange ... ich hab leider keinen Bezug zu diesen Fällen aber was ist mit Mißbrauch ? sexueller Gewalt ...
Warum zwingst Du Deine Tochter da hinzugehen, wenn sie nicht will ?
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Wenn die Tochter nicht hin will muss sie das auch nicht. Gehe zu einem Anwalt und sorge dafür dass der Mann den Unterhalt regelmäßig auf Dein Konto überweist. Wenn er das nicht pünktlich tut, würde ich gnadenlos pfänden lassen.
Lass Dir bitte diese Machtspiele nicht mehr länger gefallen.
Alles Gute w 49
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Gib ihm eine Kontonummer auf die er überweisen kann...
und versuche weiterhin, Deine Tochter zu überzeugen, dass sie Zeit mit ihm verbringen soll. Entscheiden muss letztlich sie selbst.
Ihm wird klar sein, dass er den Unterhalt seiner Tochter schuldet, nicht Dir. Differenzen hat er in erster Linie mit Dir, nicht mit Eurer Tochter. Solange er also nicht tatsächlich die Zahlungen einstellt würde ich das auch nicht erwarten. Und selbst dann würde ich zunächst nur auf eine hilflose Reaktion seinerseits auf den Kontaktabbruch seiner Tochter tippen. Menschlich irgendwie doch auch verständlich im ersten Moment. Gib ihm die Chance, den Schock erst mal zu verdauen, dann wird er vermutlich selbst einsehen, das dass kein sinnvoller Weg ist.
Mach ihm klar, dass er weiterhin in der Verantwortung ist und dass Du es ihm keinesfalls durchgehen lassen wirst, sich um die Zahlungen zu drücken. Aber fahr nicht gleich die ganz grossen Geschütze auf.
Falls es doch soweit kommen sollte, dass er dauerhaft die Zahlungen verweigert wird es sicher kein Problem sein, ihn über Anwalt und Gericht zur Zahlung zu zwingen, insbesondere wenn er vermögend ist.
Das ist vermutlich die Sorte von Auftrag, den Gerichtsvollzieher richtig gerne ausführen.
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Such dir einen guten Anwalt. Soweit ich weiß, hat der Kindesunterhalt, den dein Ex zu zahlen verpflichtet ist, nichts mit dem Besuchsrecht zu tun. Ist ja auch irgendwie logisch. Es ist seine Tochter und für die muss er zahlen. Punkt! Ob seine Tocjter ihn überhaupt sehen will, hat damit überhaupt nichts zu tun.
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Indem Du Dir den Kindesunterhalt pünktlich zum Stichtag X aufs Konto überweisen läßt. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Das mit dem Geldumschlag finde ich eher etwas ungewöhnlich und zeigt eher von einem Vertrauensverhältnis (was nach Deiner Schilderung nicht gegeben ist)
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Am besten wird es sein, wenn Du dieses Thema mit dem Jugendamt besprichst, meines Wissens ist es so, dass Kinder im Alter von 14 Jahren selbst entscheiden dürfen ob sie zum anderen Elternteil wollen oder nicht.
Zum Thema Unterhalt, solltest Du ebenfalls zum Jugendamt gehen, denn Dein Kind hat ein Anrecht darauf. Rein rechtlich gesehen ist es übrigends das Geld Deines Kindes, welsches Du für sie verwaltest.
Wenn Du nichts tust (das Geld nicht einforderst), könnte Dein kind Dich verklagen und Du wärest die Dumme.
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Deine Tochter schon mal gefragt, ob er deine Tochter in irgendeiner Weise bedrängt, evtl. schändet?
Wenn deine Tochter wehement nicht zu ihm will, schon gar nicht übernachten will, und du sie immer überreden musstes, er nach deiner Angabe "laut und sehr ungehalten" wird, wäre es zumindest möglich.
Vielleicht ist deine Tochter zu dir dann auch gar nicht ehrlich, wenn du sie fragst. Vielleicht nur mal zur Sicherheit von einem Profi deine Tochter deswegen befragen lassen.
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Ist die Frage jetzt wirklich ernst gemeint - sorry für meine Nachfrage.
Ihr seid geschieden und da wurde bestimmt der Unterhalt geregelt. Und wenn nicht gibt es immer noch das Jugendamt bzw. einen Rechtsanwalt. Ggf. wird ein Unterhaltstitel erstellt, der dann eingeklagt bis hin zur Gehaltspfändung gehen kann.
Also, entweder gehst zu deinem Anwalt oder gleich zum Jugendamt.
Diese Erpressermethoden sind echt das letzte.
Unterhalt in bar und dann noch dem Kind mitgeben, ich fasse es einfach nicht.
Manche Väter kann man echt in die Tonne treten.
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habe das auch bei drei kindern hinter mir.
mir ist das wohl des kindes wichtiger.
ob das kind mit 14 per gesetz frei entscheiden darf, ob es den vater besucht oder nicht, kann dir ein rechtsanwalt sagen.
der unterhalt steht dir zu, ob du dich streiten sollst, dass er überwiesen wird, wird letztendlich auch deine finanzielle situation mit entscheiden.
ich habe auch einen sehr vermögenden kindesvater mit gemeinsamem sorgerecht, der überhaupt kein interesse daran hat, für seine drei kinder zu zahlen. wenn du dich streitest um etwas, das dir unstreitig zusteht, kostet dies eine menge kraft (und evtl. auch geld).
mir war das wohl meiner kinder wichtig. ich hatte aber auch das glück, einen job zu haben, der mich und drei kinder ernährt.
rede mit einem rechtsanwalt, wenn du einen titel auf den unterhalt hast, wird er zahlen müssen. er wird nicht darauf bestehen können, den unterhalt dem kind in bar geben zu dürfen. aber klären kann das nur ein fachmann.
alles gute und viel glück
w, 50
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Ich würde hier dringend einen Anwalt einschalten. Kindesunterhalt ist nicht abhängig davon, ob das Kind den Vater (freiwillig oder unfreiwillig) besucht. Er sollte auch nicht "im Umschlag" mitgegeben werden ("... schau her, was Du mich kostest!"), sondern auf Dein Konto überwiesen werden.
Das wird jeder gute Anwalt für Dich durchsetzen! w
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Grundsätzlich gilt zunächst einmal: Unterhalt ist völlig unabhängig vom Besuchsrecht. Selbst wenn das Besuchsrecht ausgesetzt werden sollte, bleibt die Unterhaltspflicht bestehen.
Hast Du einen Unterhaltstitel? Ein gerichtliches Urteil in dem die Höhe des Unterhalts festgelegt wurde. Mit diesem Titel kannst Du jederzeit den Unterhalt pfänden lassen. Ohne Unterhaltstitel in der Hand könnte er seine Erpressungsspielchen fortführen und zu jeder Zeit wiederholen.
Stufe 1: Schreibe ihn an, bleibe sachlich, und fordere ihn auf jetzt und künftig den Kindesunterhalt auf dein Konto zu überweisen. Weise ihn darauf hin, dass rechtlich gesehen der Unterhalt immer zu zahlen ist, selbst wenn keine Besuche zw. Elternteil und Kind statt finden. Setze ihm eine zeitliche Frist die Unterhaltsschuld zu begleichen.
Stufe 2: Falls er nicht reagiert oder sich weigert, setze ihn erneut in Verzug (schriftlich) und drohe ihm, den Unterhalt pfänden zu lassen (das kannst Du aber nur mit Titel, mit diesem beauftragst du den Gerichtsvollzieher der für deinen Wohnort zuständig ist). Sofern du über keinen Titel verfügst, teile ihm mit, dass du mit Rechtsanwalt den Unterhalt einklagen wirst.
Und dann solltest du diesen Schritt auch unverzüglich in die Wege leiten.
Stufe 3: Sprich mit deiner Tocher. Versuche in aller Behutsamkeit herauszufinden welche Gründe für ihre Besuchsverweigerung bestehen. Falls du einen besonders schlimmen Verdacht haben solltest (Missbrauch!), dann muss/darf sie auf keinen Fall mehr zum Vater!
Grundsätzlich ist es im Interesse des Kindes wünschenswert, wenn der Kontakt zum Elternteil auch nach einer Scheidung bestehen bleibt. Aber eben nicht immer.
Ich empfehle dir, dich mit deinem Ex auf keine mündlichen Auseinandersetzungen mehr einzulassen. Es ist ein Machtspiel das er mit dir treiben möchte - du sollst dich unterwerfen!
Widerstehe seinen Gelüsten und verkehre nur noch in Schriftform mit ihm!
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Hallo hier ist die Fragestellerin, vielen Dank für Eure bisherigen Antworten.
Bei meiner Scheidung wurde auch der Unterhalt für die Tochter geregelt und ich habe einen Unterhaltstitel, der besagt, dass ich jeden Monat regelmäßig einen vom Gericht festgesetzten Betrag von meinem Ex überwiesen bekomme.
Das steht auf einem Stück Papier, klar, aber die Realität sieht leider manchmal anders aus.
Da mein Ex ein jähzorniger Mensch ist, habe ich um des lieben Friedens willen es von Anfang an akzeptiert, dass er unserer Tochter das Geld immer in bar im Umschlag mitgibt. Zu ihr hat er gesagt :"Geld muss man sich verdienen". Er hat den Kindesunterhalt immer vom Besuch unserer Tochter abhängig gemacht. Durch Eure Antworten weiß ich jetzt, was das eigentlich für eine psychische Zumutung für meine Tochter und mich war und ist!! Vor einigen Wochen hat er unsere Tochter gefragt, was sie eigentlich schon für ihn getan habe?! Er nörgelt ständig an ihr herum, worauf sie sehr empfindlich (Pubertät!) reagiert.
Leider ist es so, dass wir beide Angst vor ihm haben, weil er doch ziemlich unberechenbar ist. Als ich mit ihm verheiratet war, zählte nur seine Meinung und wir haben alles nach seinen Wünschen getan, damit die Stimmung einigermaßen zu ertragen war. Ansonsten musste man auch mit Handgreiflichkeiten rechnen.
Ich wurde körperlich sehr krank und um für meine Tochter zu überleben, habe ich mich von ihm getrennt.
Ich habe ihm wegen des Kindesunterhaltes vor zwei Wochen einen Brief geschrieben und ihn freundlich gebeten, dass er den Unterhalt nicht abhängig machen soll von den Besuchen der Tochter. Ein menschenverachtender Brief kam zurück.
Ich befürchte nur, dass er auf meine Tochter losgeht (vielleicht von der Schule abholt), wenn ich zum Anwalt oder Jugendamt gehe und möchte nicht, dass sie das ausbaden muss.
Sollte ich nicht doch besser auf den Kindesunterhalt verzichten, damit wir in "Frieden" weiterleben können?
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#4 (und m)
> "Sollte ich nicht doch besser auf den Kindesunterhalt verzichten, damit wir in "Frieden" weiterleben können?"
Umgangssprachlich gesprochen: Bist Du wahnsinnig?
Zum einen kannst Du gar nicht auf den Unterhalt Deiner Tochter verzichten da es eben nicht Deiner sondern Ihrer ist. Zum anderen ist das Verhalten Deines Ex absolut inakzeptabel. In der Fragestellung hörte sich das noch deutlich harmloser an.
Geh zum Jugendamt, versuche zu klären, was in Richtung Sorgerecht zu machen ist und übergebe die Unterhaltsthematik einem Anwalt. Es ist nicht nötig, dass Du überhaupt Kontakt zu Deinem Ex hast. Nicht unter solchen Umständen.
Der Normalfall sollte anders aussehen, nämlich, dass sich die Eltern so weit verstehen, dass Sie gemeinsam für ihre Kinder da sein können ohne ständig Krieg zu führen. Dazu müssen auch beide bis zu einem gewissen Grad Kröten schlucken um des lieben Friedens willen. Aber was Du beschreibst geht erheblich zu weit.
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Anwälte sind in der Regel sehr Teuer, gehe am besten ersteinmal zum Jugendamt, wenn sich das JA beim Kindsvater meldet, könnte dies evtl schon ausreichen.
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Geh zum Jugendamt, und schildere die Gesamtsituation, vor allem auch den Jähzorn deines Ex-Mannes. Und mach das schnell. Soviel ich weiß, ist es gar nicht so einfach, unterlassene Unterhaltszahlungen im nachhinein einzufordern. Das Jugendamt jedenfalls kümmert sich ab dem Zeitpunkt, wo du dich meldest, darum.
Und geh auch zum Rechtsanwalt, und lass dich wegen dem Besuchsrecht deiner Tochter beraten. Ich glaube, ab 14 Jahren dürfen Kinder mitbestimmen. Das sollte in einem "offiziellen" anwaltlichen Schreiben an den Ex gehen. Am besten gleich mit der Androhung von Konsequenzen, falls er seine Grenzen überschreiten wird.
Alles Gute
w37
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Liebe Fragestellerin,
ich bin erschüttert über Dein Statement aus Nr. 13!
Um Gottes Willen, auf keinen Fall darfst Du auf den Unterhalt verzichten!!!!!!!
Es geht hier doch gar nicht um`s Geld - es geht hier um das alte Spiel von Macht und Unterwerfung!
Jahrelang hast Du mit Angst und Zittern seine Wutausbrüche über Dich ergehen lassen! Wie gut, dass Du den Absprung geschafft hast.
Aber...........Du trägst dazu bei, durch Dein Verhalten - Dein freundliches bitten - statt zu fordern worauf Du einen Rechtsanspruch hast. Er spürt wie Du aus Angst vor ihm zusammenzuckst! Je größer Deine Angst, desto größer sein Genuß an der Tyrannei! Er hat keinerlei Respekt vor Dir, denn Du zeigst Dich schwach und manipulierbar! Du hast keinen Grund mehr (und nie gehabt!)vor ihm zu salutieren.
Arbeite an Deinem Selbstbewusstsein, verliere Deine Ängste, gewinne Dein Selbstvertrauen zurück, trete als ebenbürtige Partnerin in den Disput ein! Ein schwerer Schachzug für Dich, ich weiß! Doch nur auf diesem Weg wirst Du diesen Perversen in seine Schranken verweisen können!
Ein freundlicher Brief scheint nichts zu nützen!
Steigere seinen Zorn und übergebe Deinen Titel dem Gerichtsvollzieher! Nach der Pfändung schreibe Deinem Perversen einen Brief und drohe ihm damit, dass er von nunan monatlich mit diesem Besucher zu rechnen hat - sofern er nicht umgehend und pünktlich den Unterhalt auf Dein Konto überweisen sollte! Er wird toben wie ein Rumpelstilzchen, er wird Dich verfluchen, verwünschen, denn Du hast ihm eine tödliche Kränkung verabreicht - Du hast Deine Angst vor ihm verloren! Du bist stark geworden, Du läufst nicht mehr geduckt sondern aufrecht. Nur mit dieser Haltung wirst Du ihm ein Minimum an Achtung und Respekt abnötigen.
Bedenke auch, Deine Haltung überträgt sich auch auf Deine Tochter. Sie hat jahrelang miterlebt wie die Mutter schwach und hilflos diesem Tyrannen ausgeliefert war! Falls sich Deine Befürchtungen bestätigen sollten und er würde Deinem Kind Gewalt antun, dann fürchte Dich nicht und rufe umgehend die Polizei!
Werde eine starke und furchtlose Mutter - Deine Tochter wird davon profitieren!
57,w
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Oh, Mann, da hast Du Dir ja ein Prachtexemplar von Mann geangelt gehabt... Sarkasmus beiseite: Nein, was für ein Armleuchter ist das denn? Er fragt tatsächlich, was seine Tochter für ihn getan hat und sagt ihr "Geld muß man sich verdienen"? Kein Wunder, daß Deine Tochter nicht mehr zu ihm will. Bei ihm sind wohl ein paar größere charakterliche Fehlstellen zu finden, verbunden mit einem absurden Wertesystem. Als Vater völlig ungeeignet. Als Mutter hätte ich Angst, daß Deine Tochter ja gleich mit einem völlig negativen Männerbild aufwächst bei so einem Vater...
Ja, es sind Machtspiele, die er mit Dir treibt. Bleibt nüchtern und sachlich, sei ehrlich zu Deiner Tochter (sie ist alt genug, um genug mitzubekommen) und kommuniziere nur noch schriftlich.
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@18
Vorsicht! Wenn der Vater seine Tochter erzieht, in dem Sinne, "Geld muss man sich verdienen", durch z.B. Altglas zum Sammelkontainer zu bringen, ist dies eine wichtige Maßnahme, um später nicht ständig von den Ämtern Geld fürs nix tun (bzw. nix können, weil nie erlernt) zu fordern. In diesem Fall ein gutes Wertesystem.
Sollte er allerdings mit Verdienen ihm einen blasen meinen, ist dass selbstverständlich in keinster Weise akzeptabel und muss geanded werden. Wir alle wissen allerdings nichts von diesem Herrn, denn keiner kennt ihn persönlich, ausgenommen die FS. Graustufen gibts hier jede Menge.
Unerheblich davon, ob die Tochter lernen soll mit Geld umzugehen, ist er allerdings verpflichtet Unterhalt zu leisten, und damit das Geld ihr zu geben, egal ob sie dafür "gearbeitet" hat oder nicht!
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Guten Morgen liebe Fragestellerin,
eigentlich wurde bereits alles gesagt... dennoch:
Mit dem Unterhaltstitel sofort zur Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichts/Familiengericht gehen und Antrag auf Pfändung stellen --> entweder Pfändung per Gehalt oder Bankkonto. Du weißt sicherlich besser Bescheid, welches 'sicherer' ist. Beim Thema Unterhalt macht es keinen wirklichen Sinn mehr, extra zum Jugendamt zu gehen (vertanene Zeit) --> ich spreche aus Erfahrung, habe alles erst im Jahr 2009 durch.
Verzichte auf keinen Fall darauf! Habe keine Angst, denn dein Exmann sitzt am kürzeren 'Hebel'!!!
Was das gemeinsame Sorgerecht betrifft... spreche unbedingt mit deiner Tochter, um den Grund zu erfragen! Mir kam, wie manch' anderen Beitragsschreiber gleich der Gedanke des sexuellen Mißbrauch auf! Das Verhalten deiner Tochter ist doch schon sehr auffällig! Zum Jugendamt gehen und die Situation schildern --> den Umstand wegen Unterhaltsverweigerung kannst du miterwähnen, interessiert aber leider in diesen Fall nicht (ich rede aus Erfahrung, auch das habe ich im Jahr 2009 hinter mir). Hebe auch unbedingt das 'menschenverachtene Schreiben' auf! Lass' dich beraten und/oder stelle gleich einen Antrag auf Übertragung des Sorgerecht auf dich allein! Hast du das alleinige Sorgerecht, hat dein Ex nur noch das Besuchsrecht, was aufgrund der Aussage deiner Tochter und das Alter deiner Tochter auch keine Relevanz mehr dann hat...
Wegen der Gerichtskosten kannst du einen Antrag auf Prozesskosten stellen... bei der Pfändungsklage stellst du den Antrag für deine Tochter, der sollte ohne weiteres bewilligt werden. Wegen der Sorgerechtsklage kann ich nichts sagen, da ich deine Einkommens- und Ausgabenverhältnisse nicht weiß (und auch nicht zu wissen brauche).
Fazit: Wird alles wie oben beschrieben 'erledigt', dann kannst du bald in Frieden mit Unterhaltszahlung leben... sollte dein Ex wider Erwarten trotz allen noch Probleme machen, dann eventuell Anzeige bei Polizei wegen Stalking/Bedrohung.
PS: Sollte sexueller Mißbrauch vorliegen, natürlich sofort eine Strafanzeige stellen und für deine Tochter einen guten Kinderpsychologen aufsuchen!
Viel Kraft und vor allem Erfolg!!!
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Leute, ein wenig Augenmass bisst. Dass sich der Ex aufführt wie ein (beep) heisst noch lange nicht, dass die Sache irgendetwas mit Missbrauch zu tun hat. Nur weil das Thema gerade eine gute Auflage hat sollte man nicht bei jeder Gelegenheit das Schlimmste wittern. Auch das ist kontraproduktiv.
Wenn die FS diesen Verdacht zum Jugendamt trägt dann herrscht garantiert Krieg bis zum Messer und falls sich nicht zumindest deutliche Verdachtsmomente finden wäre ihre Glaubwürdigkeit beim Teufel.
Bevor ihr jetzt über mich herfallt bedenkt bitte, dass die FS in ihren Posts nicht mit einer einzigen Silbe einen Missbrauchsverdacht geäussert hat. Und für eine Ferndiagnose, auch wenn sie noch so toll ins Klischee passen würde, ist die Informationslage eindeutig zu dünn. Offene Augen sind immer angebracht, aber diese Sache sollte die FS beurteilen.
Der Ex ist ganz sicher ein (beep), aber er muss deswegen nicht gleich der Leibhaftige sein. Es gibt auch Grautöne.
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Das passt ja in diese geldgeile Frauenriege: Verzichte auf keinen Fall darauf! Habe keine Angst, denn dein Exmann sitzt am kürzeren 'Hebel'!!!
Genau, Männer sind die Deppen der Nation und können geschröpft werden bis geht nicht mehr! Und Madam nebst Tochter muss noch nichtmal die 2-WE-Besuche koordiniert bekommen - nein der Depp muss zahlen, wenn notwendig über Anwalt! Ich könnte kotzen, wenn ich das lese. Denn wer fragt mal den Vater -WARUM? Und wer fragt die TOCHTER - WARUM??? Keiner - hier darf Töchterchen ungehindert tun was sie will und Vater muss zahlen.
Ordentliche Menschen klären das auf normalen Weg - doch das ist ja heute leider von Seiten vieler geldgeiler Mütter (und entsprechender Posterinnen - bei der FS bin ich mir noch nicht so sicher) hier ganz normal! Soll der Alte doch bluten! kopfschüttel w/1 Kind
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Liebe FS,
geh mal bitte unbedingt zu Pro Familia.
Die beraten ausgezeichnet und das ganze ist gratis.
Ein solcher Machtmensch, der das Kind dazu zwingt, für den Unterhalt zu arbeiten oder irgendwelche Leistungen zu erbingen ist schlechter Umgang fürs Kind. Dass er krank ist, ist ja wohl jedem klar.
Der Unterhalt ist fällig, weil er verpflichtet ist, sein Kind zu ernähren, zu kleiden und für Wohnung zu zahlen. Sie muss gar nichts dafür tun. Sie muss ihn auch nicht besuchen.
Erspare Deiner Tochter die Demütigungen. Du warst todkrank deshalb, sie wird es auch werden. Wenn sie keinen Ausweg mehr sieht, bringt sie sich vielleicht um. Ist bei Teenagern keine seltene Art früh zu sterben und Du lässt ihr ja keine andere Möglichkeit, dem Vater zu entrinnen.
Ich kenne Mädchen, die sich mit dem Messer die Pulsadern zerschnitten haben, weil sie Eltern Krieg hatten und sie zum Vater gezwungen wurden. Eine hat überlebt, ist nun 22, muss lebenslang Medikamente nehmen und ist komplett psychisch gestört.
Ab und zu versucht sie es wieder, irgendwann schafft sie es mit dem Selbstmord.
Willst Du das?
Wende Dich ans Jugendamt, sie sind für Dich zuständig. Noitfalls wende Dich an den Vorgesetzten Deines Sachbearbeiters.
In der Regel sehen sie es nicht gerne wenn Väter nicht zahlen wollen, obwohl sie können. Ich habe sofort einen vollstreckbaren Titel bekommen, als mein Ex blöde Sprüche von Zahlungsverweigerung und Job kündigen zu meinem Sachbearbeiter machte.Ich brauche damit nur zum nächsten Gerichtsvollzieher, sobald er mal nicht zahlen sollte.
Das Amt kann den Kindsvater zu sich zitieren, er macht keinen guten Eindruck, wenn er nicht zum Termin erscheint. Das scheint bei Deinem Kindsvater dringend nötig.
Nancy hatte wohl extremes Pech mit ihrem Sachbearbeiter, habe sowas noch nie gehört. Normalerweise versuchen sie, dem Wohl des Kindes zu helfen.
In Deinem Fall ist das: Unterhalt auf Dein Konto, kein erzwungener Kontakt der 14-jährigen mit dem machtgeilen Vater.
Für einen Anwalt bekommst Du finanzielle Unterstützung vom Staat, wenn Du zu wenig Geld hast
Rufe mal einen Anwalt an, ein Telefonat ist auf jeden Fall kostenlos bis auf die Telefongebühr.
Wie kannst Du Deine eigene Tochter wegen einem sch--- Geldumschlag zum Vater schicken?
Du sollst Dein Kind schützen, nicht in Angst und Schrecken bringen! Du hast Dich von ihm getrennt und zwingst Dein eigenes Fleisch und Blut zu ihm.
Das kann ich nicht verstehen. Dein Kind wird sich als Erwachsene nie wieder bei Dir melden, weil Du ihr das antust.
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@#22
Hast du nur deine Reizwörter hier gelesen oder ernsthaft den Thread? Falls letzteres, bedaure ich dein Kind...
Nun ja, früher sind die Leute ja auch lieber aus "Anstand" und "Ehre" verhungert, wieso sollte es das in abgeschwächter Form heut nicht mehr geben.
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@24: du brauchst mein Kind nicht zu bedauern, denn ich vermittle ihm Werte, die wertvoller sind, als das, was ich hier vielfach von angeblich guten Müttern lese. Denn wer mit dem eigenen Exmann/Vater nur noch per Klage und Anwalt kommuniziert, hat für mich wenig Werte und keinen Anstand mehr. Von Moral will ich hier garnicht erst reden. Wer mit einem Menschen, der ihm mal so nahe stand, nicht mehr reden kann, mit wem sollte er dann ordentlich umgehen? Der Werteverfall ist für die Gesellschaft tragisch. Leider erlebe ich das auch RL - und bin entsetzt. Für mich sind die Gesetze geradezu zu frauenfreundlich, Frau darf tun und lassen was sie will - der Ex MUSS immer zahlen. Ich kann alle Männer verstehen, die sich bei solchen Frauen verweigern oder sich absetzen. Muss man sich das freiwillig als Mann antun? Leider weiß man als Mann nicht vorher, wie und wann sich die vormals liebe Frau mal zur geldgeilen Zicke entwickelt.
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- suche Dir kostenfrei Beistandschaft beim Jugendamt, die diese Sache komplett für dich abwickelt
(ggf. geht es bei Nichtzahlung vors Gericht, aber er wird, unabhänig von den Umständen, was den Besuch deiner Tochter betrifft, nicht um die Zahlung herumkommen)
- lass dir über ein Zwischenkonto, das über das Jugendamt läuft, den Unterhalt überweisen
- Unterhalt zu zahlen, ist seine Pflicht!
- ggf. sollte man ein GEMEINSAMES Gespräch führen, in dem offen angesprochen wird, was eure Tochter berührt
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Liebe FS,
rechtlich ist das ganze sehr einfach. Du hast einen Unterhaltstitel. Aus dem kannst Du vollstrecken. Dafür brauchst Du keinen Anwalt, sondern nur einen Gerichtsvollzieher. Daneben kannst Du auch zur Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen und Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht erstatten (§ 170 StGB). Das sollte allerdings ultima ratio sein. Nach diesem Schritt dürfte ein vernünftiges Gespräch erst einmal schwer werden. Aber manchmal schadet es aufbrausenden, jähzornigen Menschen auch nicht, in die Schranken verwiesen zu werden.
Natürlich kann er den Unterhalt nicht deshalb zurückbehalten, weil seine Tochter ihn nicht besucht. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Es steht ihm doch frei, seinen Umgang zu realisieren, indem er sich in sein Auto setzt und sie abholt. Falls sie dann nicht mitkommen will, ist es sein Problem und nicht Deines. Du bist nicht verpflichtet, ihm den Umgang zu organisieren. Schon gar nicht bist Du verpflichtet, Druck auf Deine Tochter auszuüben und sie ihm am Ende zu bringen.
Du solltest auf keinen Fall vor seinem Jähzorn einknicken. Wer schreit hat noch lange nicht Recht. Teile ihm mit, daß er zu den Umgangsterminen Eure Tochter abholen kann und sorge dafür, daß sie dann da ist. Ob sie mitgeht ist nicht mehr Dein Problem. Und setze ihm eine Frist, den rückständigen Unterhalt zu zahlen, ansonsten vollstreckst Du. Du mußt keinen Kontakt mit ihm haben und nicht mit ihm reden. Mehr gibt es da nicht zu diskutieren und Du kannst in Frieden leben. Entweder er zahlt den Unterhalt oder es kommt der Gerichtsvollzieher. Du solltest nicht vergessen, daß es nicht Dein Geld ist, sondern das Deiner Tochter und Du solltest Dich nicht durch seine Wutausbrüche beeindrucken und erpressen lassen.
@#22 Warum sind die Männer die Deppen der Nation? Man sollte sich vor Verallgemeinerungen von sich auf den Rest der Geschlechtsgenossen hüten. Würde die Tochter beim Vater leben und die Mutter keinen Unterhalt zahlen, wäre die Situation exakt die gleiche. Das hat nichts mit Mann und Frau zu tun. Was kann die Mutter dazu, wenn die Tochter den Vater nicht besuchen will? Warum soll das Deines Erachtens die Mutter ("Madame") koordiniert bekommen? Wenn der Vater die Tochter sehen will, soll er doch koordinieren und sich kümmern.
"Ordentliche Menschen klären das auf normalen Weg" (Dein Zitat): Da können sich ja alle von Deinem Beitrag ja eine gehörige Scheibe abschneiden, was Sachlichkeit, Wortwahl und höflichen Umgang angeht.
m, 41
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@27: ich nehme nur die Wortwahl, die geldgeile Muttis auch verstehen - freundschaftliche Kommunikation ist da ja nicht mehr möglich! Und höflich sind diese nämlich auch nicht! Es ist ein Armutszeugnis unserer Gesellschaft! Und wenn ich hier verbal in Schönheit sterbe, wird keiner, wirklich keiner auf die Mißstände aufmerksam! Also muss ich - ob ich will oder nicht - meinen Tonfall annähern! Auch wenn ich diesem im realen Leben nicht praktiziere! Doch meine sprachliche Gewandtheit macht es mir möglich - und dies nutze ich auch!
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@28
Ich hab gerade gestaunt - Du - sprachliche Gewandheit???? Doch eher Vorurteile bis Oberkante Unterlippe.
Du scheinst nur in der Lage zu sein, zu verstehen, was Du verstehen willst.
Noch etwas ist interessant - wieso tust Du eigentlich so, als ob DU persönlich angegriffen worden bist?
Das sticht förmlich ins Auge und spricht Bände über Deine Einstellung zu dieser Sache. Du gehörst wohl auch zu der Fraktion, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, wenn nicht alles nach ihrem Kopf läuft?!
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