1. Frage:
    Gefragt am: 02.10.2009, 11:25 von Gast
    Kindesunterhalt ist fällig
    Gehe ich recht in der Annahme, dass der Kindesunterhalt zum 1. des Monats fällig ist, sofern keine andere Regelung vereinbart wurde?
    Antworten:
  2. #1 Gast
    02.10.2009 11:31
    Wir haben den 5. des Monats vereinbart, aber sonst denke ich, ja.

  3. #2 Gast
    02.10.2009 13:03
    ja, im Allgemeinen schon.

    Aber wenn du regelmäßig das Geld am 10. oder 15. erhältst, wo ist das Problem? Auf den 1. zu beharren, fände ich echt kleinlich.

  4. #3 Gast
    02.10.2009 14:38
    @2
    Bisher habe ich nur einmal Kindesunterhalt bekommen. Meine Frage war allgemeiner Natur und nicht problembehaftet. ;-)
    Fragestellerin

  5. 02.10.2009 18:00
    Es ist angebracht, dies ausdrücklich zu regeln. Dies ist auch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen fair, da es erheblich günstiger ist, wenn die Fälligkeit nach der Fälligkeit seiner eigenen Lohnzahlungen liegt. Der 1. dürfte demnach für viele ausgesprochen ungünstig sein. Hier sollte sich zwischen den Partnern eine faire Regelung finden lassen.

  6. #5 Gast
    03.10.2009 15:51
    Ich bin der Ansicht, dass die Unterhaltspflicht generell im Vornherein zu begleichen ist. Das Gehalt wird rückwirkend ausbezahlt. Wenn jemand also am 25. sein Gehalt auf dem Konto hat, ist es nicht mehr als recht innert 2-3 Tagen den Unterhalt an das Kind bzw. den Empfänger zu überweisen. Sollte eine Vereinbarung bestehen, hat man seine Gründe, warum man das Datum so festgesetzt hat.

  7. #6 Gast
    08.10.2009 15:56
    Lisa
    Kindesunterhalt wird immer im voraus bezahlt. In der Regel ist es so, dass der Unterhalt am 1. bis spätestens am 3. (wg. Wochenende oder Feiertagen) eines Monats auf dem Konto des Unterhaltsempfängers gut geschrieben sein muss.

  8. #7 Gast
    13.08.2010 14:30
    Peter
    und wenn der alleinstehende Unterhaltspflichtige (Vater) sein Gehalt erst am 15. des Folgemonats erhält. Die Väter haben es ja so dicke, dass sie das Geld für eine Unterhaltszahlung ansparen können.

  9. #8 Gast
    13.08.2010 14:46
    @7

    Für Väter interessiert sich das deutsche Familienunrecht im Allgemeinen einen Sch...

    @FS
    Schau auf Deinen Titel bzw. das Urteil.
    Ach ja, vergiss nicht ihn sofort pfänden zu lassen wenn er einen Tag im Verzug ist. Das ist so üblich.

    m44

  10. #9 Gast
    13.08.2010 21:37
    @ #8: Nett verpackt, deine Ironie. Als ob die Frauen es so dicke hätten... Einige Männer, die ich kenne, sind nicht in der Lage, pünklich ihren Verpflichtungen in voller Höhe nachzukommen (jammern genauso rum wie du...). Schaffen es aber, regelmässig im Ausgang Geld zu verprassen...
    Ihr seid schon echt arm. Vielleicht versucht ihr es mal mit weniger ausgehen, mehr sparen? Dann ist auch ein am 15. überwiesenes Gehalt kein Problem und zur Pfändung kommt es dann auch nicht... nicht wahr? (Wenn sie wüsste, dass du sonst zuverlässig und anständig bist, würde sie dich wohl kaum bei einem Tag Verspätung pfänden lassen.)

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