1. Frage:
    Gefragt am: 03.08.2010, 13:21 von
    Kann man Kindesunterhalt ohne Titel einklagen??
    Der Vater meiner Tochter hat im vergangenen Jahr4x keinen Unterhalt gezahlt,da ich kein so schlechtes Verhältnis zu Ihm hatte,habe ich mich auf einen späteren Zahlungszeitpunkt vertrösten lassen.Unsere Tochter ist mittlerweile Volljährig und der Erwachsenen-Unterhalt greift nun.Habe ich noch irgendeine Chance den nicht gezahlten Unterhalt aus dem letzten Jahr einzuklagen,wie gesagt es liegt kein Unterhaltstitel vor!!
    Antworten:
  2. #1 Gast
    03.08.2010 16:43
    Auch ohne Unterhaltstitel kannst du rückständigen Unterhalt einklagen, solange die Verjährungsfrist noch nicht gegriffen hat. Allerdings, in diesem Fall muss deine Tochter als Klägerin auftreten da sie ja volljährig ist. Und du/sie benötigt einen Rechtsanwalt für die Klage.
    Mit einem Titel wäre dies einfacher - du/sie müßte nur den Gerichtsvollzieher für eine Pfändung beauftragen. Es ist somit ratsam, für die Zukunft, den Unterhaltsanspruch titulieren zu lassen.

  3. #2 Gast
    03.08.2010 17:36
    Wunderbar:
    allein schon aus der Fragestellung ist mal wieder ersichtlich für wen der Unterhalt ist.

    Immerzu klag nur. Als Frau hast Du die deutsche Unrechtsprechung IMMER auf Deiner Seite.

  4. #3 Gast
    03.08.2010 20:42
    @2
    das ist eine pauschale Aussage, die so nicht stimmt.
    Ich habe zwar die drei Kinder, leider hat mein Ex nicht gezahlt, sondern mich einfach hängen lassen.
    ich habe schriftlich nachgefordert, sogar über den Anwalt, aber der Unterhalt kann immer nur in die Zukunft nachgefordert werden, niemals für vergangene Monate. Hatte auch keinen Titel.

    Inzwischen hab ich einen besseren Job und er mag an seinem Geld ersticken.

    w,50

  5. 03.08.2010 21:12
    @2: Es geht mich ja nichts an, aber:

    In der Regel bezahlen in einem Haushalt mit Kindern, egal welchen Alters, immer die Eltern (in dem Falle die Mutter) die Rechnungen. Wußtest Du schon, daß Kinder Geld und Zeit kosten? Vielleicht käme dann von Dir der Vorschlag, das Geld an Fünfjährige auszuzahlen.
    Also: Was soll die Polemik? Wo ist das Problem?

  6. #5 Gast
    04.08.2010 00:28
    @ 2 : Dass der Unterhalt immer nur für die Zukunft nachgefordert werden kann, stimmt nur bedingt: Soweit die Voraussetzungen von § 1613 BGB (z.B. Zahlungsaufforderung in der Vergangenheit, Inverzugsetzen des Unterhaltspflichtigen) kann Unterhalt auch für die Vergangenheit verlangt werden.

  7. #6 Gast
    04.08.2010 09:04
    @4 von #2

    Es geht indiesem konkreten Fall umeine 18jährige. Die Fragestellerin schreibt: "Habe ICH noch irgendeine Chance den nicht gezahlten Unterhalt aus dem letzten Jahr einzuklagen".

    DAS ist es was mich zu meinem,zugegebener Maßen etwas garstigen,Kommentar veranlasst hat.

    Im Übrigen ist es aber trotz Allem so, dass deutsche Gerichte Müttern immer (egal wie gut deren wirtschaftliche Situation auch aussehen mag) Unterhalt zuspricht. Wie die finanzielle Situation des abgelegten Vaters aussieht interessiert einen Sch....
    So kann es kommen, dass es auf Grund eines [Zitat] "nicht so schlechtem Verhältnis" die Mutter dem Vater erst mal das lebensnotwendige Minimum gelasen hat,und dann (aus welchem Spleen auch immer) plötzlich eine Unsumme fordert und diese dann auch zugesprochen bekommt.

  8. #7 Gast
    04.08.2010 15:01
    @ 2

    Es ist wohl ganz klar ersichtlich, dass es ich um KINDESUNTERHALT handelt und nicht um Unterhalt für die Fs. Sie ist für alles in Vorkasse getreten und es ist wohl selbstverständlich, dass der Ex sich mit dem gesetzlichen Unterhalt beteiligt!! Das Gemecker ist also fehl am Platz.
    @ Fs
    Dadurch, dass du ihn schriftlich in Verzug gesetzt hast, hast du Anspruch auf Nachzahlung! Dein Kind war zu diesen Zeitpunkt noch nicht volljährig, also stand DIR der Unterhalt zu.
    Ich kenne das Theater. Lass deinen Anwalt einen erneuten Brief schreiben, indem du ihm drohst, dieses in Kürze einzuklagen. Für alles andere wird dein Ex sowieso taube Ohren haben und dich immer wieder vertrösten, bis du es "vergessen" hast.

  9. #8 Gast
    07.08.2010 09:41
    w/39
    @2
    ist ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Ignoranz Männer mit der Unterhaltszahlung umgehen. Wieso wird immer wieder unterstellt, insbesondere hier, wo keiner den anderen kennt, dass das Geld nicht dem Kind zufließt?

    Wie #7 bereits bemerkte wissen die Väter selten, wieviel Zeit und Geld nötig ist, um Kinder zu erziehen und ihnen alle Möglichkeiten der Entfaltung zukommen zu lassen. Jede anständige Mutter wird das Geld nicht in Designertaschen investieren. Diejenigen, die darauf angewiesen sind, um die Kosten für Miete, Leben, Bildung, Kleidung und sinnvolle Freizeitaktivitäten zu decken, denken ohnehin nicht an Luxusgüter, hier geht es um`s nackte Überleben.

    So lange die Kinder im gemeinsamen Haushalt leben, kosten diese den Vater meist wesentlich mehr, er merkt es nur nicht, aber wenn er mal ein paar Hundert Euro von seinem dicken Gehalt locker machen muss, ohne zu sehen, wo es hinläuft, brennen ihm die Sicherungen durch! Das ist nicht nur lächerlich sondern auch noch armselig. Schließlich sind es immer noch die gemeinsamen Kinder. Selbst wenn er aus irgendeinem Grund seine Rechte nicht wahrnehmen sollte, so soll er wenigstens seinen Pflichten nachgehen und dafür sorgen, dass seinem Kind das Notwendigste zusteht (wenn schon nicht mehr drin ist)

  10. #9 Gast
    09.08.2010 13:55
    @8

    "Selbst wenn er aus irgendeinem Grund seine Rechte nicht wahrnehmen sollte..."

    Ha,aus irgendeinem Grund...

    Der Grund ist doch meistens der, dass die Mutter den Umgang verhindert.Sei es um den Mann zu verletzen, um mit dem Lover *schöne heile Welt* zu spielen oder aber aus verletztem Stolz.
    Wie auch immer.Das Geld nehmen sie immer (!) gerne.

    m44 (nicht die #2)

  11. #10 Gast
    15.08.2010 17:56
    Hey ihr da draußen,Habe einbißchen gelesen.wenn ich euch mal was etwas sagen darf.Das die männer Unterhalt zahlen ist richtig , denn sie machen sich aus dem Staub.Die Sorgen , Krankheiten ,weinende Kinder , Probleme ,den Alltag haben die Mütter.Die Väter holen sie ab und zu und machen ein auf heile Welt .Das ware Leben haben sie nicht!Um keinen Preis der Welt würde ich die Entwicklung meiner Kinder verpassen wollen.Die MÄnner haben ihre Freiheit und Unabhängigkeit aber ist es das Wert?...

  12. #11 Gast
    16.08.2010 14:24
    @ 6 Egal wie gut die finanzielle Situation der Mutter ist, Kindesunterhalt steht ihr zu, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt. Da das Kind zum Zeitpunkt des nichtgezahlten Unterhaltes noch nicht 18 war, steht das Geld wohl der Mutter zu und müsste von ihr eingeklagt werden. Die Mutter musste in der Zeit die laufenden Lebenskosten, an denen das Kind ja auch teilhatte (Dach überm Kopf, Strom, Heizung, Lebensmittel, Kleidung etc.) alleine bestreiten.
    Wär ja auch noch schöner, wenn Männer einfach gehen könnten, ohne die von ihnen gezeugten Kinder zumindest finanziell abzusichern.

  13. #12 Gast
    16.08.2010 16:25
    @ kitty liter

    Was verstehen Sie unter Erwachsenenunterhalt für die Tochter?! Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen bzw nach der Düsseldorfer Tabelle. Hat sie eigenes Einkommen, wird das von dem ihr evtl zustehenden Unterhalt abgezogen. Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Mindestsatz bleiben (ca 950 €). usw usw.

    Ohne Titel muss wahrscheinlich eh geklagt werden.

    Ich weiß nicht, ob man hier Links einstellen kann. Googeln Sie ansonsten unter Scheidung24.de. Da kann man, sofern es allgemeine Fragen sind- einen RA kostenlos fragen.


    FG Emma

  14. #13 Gast
    15.05.2011 21:41
    Der Unterhalt minderjähriger Kinder muss nicht nur als fester Betrag beantragt werden, sondern als Vorhundersatz des Regelbetrages § 1612a BGB. Dieser Regelbetrag ergibt sich auch einer Rechtsverordnung, die alle zwei Jahre aktualisiert wird.


    http://www.datentransfer24.de/Unterhaltstitel-Jugendamt.html

  15. #14 Gast
    16.05.2011 08:51
    @6 Zitat: "So kann es kommen, dass die Mutter dem Vater erst mal das lebensnotwendige Minimum gelassen hat, und dann plötzlich eine Unsumme fordert und diese dann auch zugesprochen bekommt."

    Wieso bekommt sie etwas zugesprochen, wenn du doch angeblich nur das lebensnotwendige Minimum hast?

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