1. Frage:
    Gefragt am: 21.01.2012, 18:40 von Gast
    Erst zusammen leben, nach Unterhaltsklärung ?!
    Mein Partner und ich sind seit 2 Jahren zusammen. Ich habe 2 Kinder mit meinem Exmann. Bin seit 3 Jahren geschieden, bisher hat mein Exmann nur schleppend den Unterhalt gezahlt. Ich kam immer grad so über die Runden. Mein Partner möchte, dass ich den vollen Unterhalt nun einklage von meinem Exmann, da wir sonst nicht zusammenziehen können. Mein Partner meint, dass man das dann von ihm mit anrechnen würde und er möchte das nicht. Bisher war aber nie Thema, dass er was für die Kinder zahlen musste. Mein Partner möchte das alles sauber getrennt haben und sicher wissen, dass der Kindsvater für die Kinder zahlt. w, 36
    Antworten:
  2. 22.01.2012 16:53
    Sobald dein Partner zu dir zieht ändern sich die aunterhaltsverpflichtungen des Vaters der Kinder. D musst eh angeben das du nicht mehr alleine lebst und dann würde es wieder nachberechnet. Aber ist es Quatsch erst vor dem zusammen ziehen einzuklagen. Dein Neuer will verhindern selber Unterhaltsverpflichtungen zu bekommen, aber es nicht anzugeben ist illegal. Lass dich von einem Anwalt beraten, da sind immer die persönlichen Umstände zu beachten

  3. 22.01.2012 17:09
    Da scheinen mir zwei verschiedene Sachen in einen Topf zu rutschen.
    1. Ehegattenunterhalt. Der fällt ggf. tatsächlich weg, wenn ihr zusammenzieht. Ich kenne mich da so nicht aus. Ist er erstmal fixiert, muß dein Ex aber erst tätig werden, damit er wegfällt.
    2. Kindesunterhalt. Der hat mit dem, was dein Ex verdient, nichts zu tun. Aber ich kann mir vorstellen, daß dein Freund schon immer mal einspringen wird, wenn irgendwo Geld fehlt. Und das ist angesichts der Unterhaltsschulden, die dein Ex hat, ziemlich blöd. Du mußt das ohnehin klären, schieb es nicht auf die lange Bank. Sonst kommt irgendwann die Grundhaltung auf: Die hat ja einen Neuen, der zahlt ja.

  4. #3 Gast
    22.01.2012 17:23
    Zitat Zitat von Gast Beitrag anzeigen
    Ich kam immer grad so über die Runden.
    Wenn ihr zusammen lebt hat er dann zwei Möglichkeiten:
    Entweder er schraubt seinen eigenen Lebensstandard ebenfalls auf das "Nötigste" runter, oder er steuert mehr zum Alltag bei als du und finanziert dich entsprechend mit, damit ihr euch zusammen einen besseren Lebensstandard als "grad so über die Runden kommen" leisten könnt.

    Zitat Zitat von Gast Beitrag anzeigen
    Bisher war aber nie Thema, dass er was für die Kinder zahlen musste.
    Indirekt würde er dann natürlich auch deine Kinder mitfinanzieren.

    w(42)

  5. 22.01.2012 17:44
    1) Wenn Du Deinen Ex wie einen fremden Dritten behandelst - sprich also die Kohle auf den cent einklagst die er Dir schuldet - ist für Deinen Partner klar, daß Du Dich völlig emotional vom Ex gelöst hast.

    2) Das Geld ist knapp. Die Gefahr besteht auch in der Zukunft. Ich verstehe, daß er nicht wegen Deinem Ex Einschränkungen in der Lebensqualität haben will - warum soll Dein Partner finanziell zurückstecken wenn die Gesamtheit aus ihm und Dir mehr Geld haben könnte ?

  6. #5 Gast
    22.01.2012 18:44
    Wenn Du klagst - vergeht erst einmal eine Zeit, bis diese Klage verhandelt wird.
    Möglicherweise endet der Gerichtstermin mit einem vollstreckbaren Unterhaltstitel - ob Dir das etwas bringt, liegt an der finanziellen Situation Deines Exmannes.

    Eine Pfändung kann nur vollzogen werden, wenn Dein Exmann Einkommen über dem Pfändungsfreibetrag hat. Wenn er also seine Tätigkeit darauf beschränken würde, gerade einmal diesen Freibetrag zu verdienen, ist bei ihm auch nichts zu pfänden.

    Frauen, die von den Vätern ihrer Kinder keinen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuß beantragen. In dieser Frage kannst Du Dich an das Jugendamt wenden.
    Mit Unterhaltsvorschuß könntest Du mit dem regelmäßigen Eingang des Unterhaltes für Deine Kinder rechnen. Das Jugendamt bemüht sich dann, das Geld von Deinem Ex zurückzuerhalten.
    Unterhaltsvorschuß wird nur gezahlt, solange Du nicht wieder verheiratet bist!

    Das Dein neuer Partner nicht für nichtgezahlten Kindesunterhalt für Deine Kinder auch noch aufkommen möchte, ist nicht ganz unverständlich.
    Du solltest Dich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, möglicherweise gegen Deinen Ex klagen. Ob das dann aber regelmäßigen Eingang des Geldes garantiert, ist wohl nicht ganz sicher.

    Was, wenn es trotzdem nicht regelmäßig läuft - nimmt Dein neuer Partner dann Abstand vom Zusammenziehen?
    Was, wenn es erst läuft, Ihr zusammenzieht und die Zahlungen dann wieder stocken - gerät dann Eure Beziehung in ernste Gefahr?

    Abgesehen von dieser Problematik: was ist, wenn Du mal aus irgendeinem Grunde kein/weniger eigenes Einkommen hast? Rechnet Dein neuer Partner dann jeden Cent auf?

  7. #6 Gast
    22.01.2012 18:51
    Die Zahlungen für die Kinder haben nichts mit der neuen Partnerschaft zu tun. Die muss dein Ex so oder so leisten. Aber das Einklagen ist auch - so oder so - eine gute Idee.

  8. #7 Gast
    22.01.2012 22:25
    Dein Partner hat völlig Recht - klage den ausstehenden Unterhalt ein und zwar sofort. Das wird unbequem für dich werden, denn leider hast du das alles bisher viel zu lasch gehandhabt!

    Ob du mit einem neuen Partner zusammenlebst oder nicht, spielt für die Unterhaltsverpflichtung deines Ex gegenüber den Kinder nicht die geringste Rolle. Der Vater muss für Kindesunterhalt gerade stehen und nicht dein Partner. Letzterer ist deinen Kindern zu gar nichts verpflichtet.
    Anstelle deines Partners würde ich unter solchen Bedingungen auch nicht mit dir zusammen leben wollen! Dein Verhalten sagt nämlich einiges über dich aus: du liebst es bequem, scheust die Mühe einen Unterhaltstitel zu erwerben (sollte man immer haben) und hoffst wohl darauf, der neue Freund wird sich nicht lumpen lassen und deine Kinder mitfinanzieren! Das wäre unzumutbar für den neuen Partner! Eine Belastungsprobe an der eine noch junge Beziehung zwangsläufig zum Scheitern verurteilt sein wird.
    Nimm dir einen Familienanwalt der alles in die Wege leiten wird. Falls du kein Geld hast, hast du Anspruch auf PKH (Prozesskostenhilfe).

  9. #8 Gast
    23.01.2012 12:17
    Liebe FS, zieh einfach nicht mit deinem neuen Partner zusammen und halte die Kassen getrennt. Bei der Einstellung die dein Partner hat, wird das nicht gut gehen.
    Alle die dir hier raten sofort den Unterhalt einzuklagen. Wir wissen nichts über die Hintergründe, wieso er manchmal schleppend zahlt. Es zeugt von Deiner Größe, dass du nicht den letzten Cent aus ihm herausquetscht.

    Deinen Partner geht das gar nichts an. Ich würde mir da nicht reinreden lassen. Und wenn er soviel Angst davor hat, dass er vielleicht mal die Brötchen morgens für alle bezahlen muss, dann lass es besser so wie es ist und warte mit dem Zusammenziehen bis die Kinder groß sind.
    w/45

  10. #9 Gast
    23.01.2012 14:05
    Liebe FSin,

    leider beschreibst du nicht, um welche Art Unterhalt es sich handelt? Nur Kindesunterhalt?
    Warum zahlt dein Ex-Mann nur schleppend Unterhalt? Finanzielle Probleme?
    Dann würdest du mit Einklagen des Unterhalts, bzw. einen Titel gegen ihn erwirken, auch weiterhin mit dem Problem dastehen. Angenommen, du klagst nun den vollen Unterhalt ein, dein Ex-Mann zahlt für ein halbes Jahr pünktlich und in voller Höhe und danach nicht mehr. Trennt sich dein Freund dann wieder räumlich von dir?
    Ich finde die Einstellung deines Freundes beschämend. Deinen Kindern gegenüber und dir.
    Dann sollte er lieber nach einer Partnerin ohne Kinder Ausschau halten.

    Ich würde nicht unter diesen Vorraussetzungen mit ihm zusammenziehen.
    Probleme sind hier doch vorprogrammiert.
    W,41

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